Mindestabstand ist 200 mm zwischen den Klappen eingebaut in einer brandschutztechnischen Tren-
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nwandkonstruktion.
Abstand 75 mm zwischen der Klappe und der Konstruktion (Wand/Decke).
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Im Laufe der Installation der SEDM-L (kleinere Abmessungen), die mit keinen Transportstreben und
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Ecken versehen ist, müssen sich die Blätter in der Lage „GESCHLOSSEN" befinden. Das Klappenge-
häuse darf bei der Einmauerung nicht deformiert werden.
Nach dem Klappeneinbau darf das Klappenblatt beim Öffnen bzw. Schließen am Klappengehäuse
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nicht reiben.
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