Die Klappen werden auf speziellen Paletten geliefert. Andere Verpackungsarten muss man mit
dem Hersteller im Voraus vereinbaren. Bei der Verwendung von Verpackungen sind dies
Einwegverpackungen und ihr Preis ist im Preis des Produkts inkludiert.
Abhängig vom Gewicht der Lieferung ist es sinnvoll, am Ort der Entladung eine
Manipulationstechnik zur Entladung bereitzustellen.
Die Klappen werden mit überdachten Transportmitteln transportiert, es darf zu keinen groben
Stößen kommen und die Umgebungstemperatur darf nicht +50°C übersteigen. Bei der
Manipulation
während
Beschädigungen und Witterungseinflüsse geschützt werden. Während des Transports muss sich
das Klappenblatt in der Position „GESCHLOSSEN" befinden.
Falls in der Bestellung keine Art der Übernahme bestimmt wird, wird als Übernahme die Über-
gabe der Klappen dem Spediteur betrachtet.
Die Klappen müssen in überdachten Objekten, in der Umgebung ohne aggressive Dämpfe, Gase
und Staub gelagert werden. In Objekten muss die Temperatur im Bereich -5 bis +40°C und die
relative Feuchtigkeit max. 80% gehalten werden. Während der Handhabung über die Lagerdauer
müssen die Klappen gegen mechanische Beschädigung geschützt werden.
Im Lieferumfang sind komplette Klappe und der Lieferschein enthalten.
Der Hersteller gewährt eine Garantie auf die Klappen von 24 Monaten ab dem Datum der
Auslieferung.
Die Garantie auf die Klappen SEDM-L gewährt durch den Hersteller erlischt komplett nach jeder
unfachmännischer Manipulation durch ungeschulte Mitarbeiter (siehe Kapitel 16.1) mit dem
Steuerungsgerät, bei der Demontage elektrischer Elemente, d. h. Stellantriebe, Kommunika-
tions- und Stromversorgungsgeräte.
Die Garantie erlischt auch im Falle der Nutzung der Klappen für andere Zwecke, Anlagen und
Arbeitsbedingungen als diejenigen, die diese technischen Bedingungen zulassen, oder nach
mechanischer Beschädigung während der Manipulation.
Im Falle eines Transportschadens muss bei der Übernahme ein Protokoll mit dem Spediteur für
die Möglichkeit späterer Reklamation niedergeschrieben werden.
Die Montage, Wartung und Kontrolle der Funktionsbereitschaft dürfen nur durch für diese
Tätigkeiten qualifiziertes Personal, d. h. „BERECHTIGTE PERSONEN" vorgenommen werden.
Zusätzliche Schulungen für diese Kontrollen, Montage und Reparaturen führt die Firma MANDÍK,
a.s. durch und sie stellt ein „ZERTIFIKAT" aus, das die Gültigkeit von 5 Jahren hat.
Die Verlängerung wird durch die geschulte Person selbst direkt beim Ausbilder angefragt.
Beim Ablauf der Gültigkeit des „ZERTIFIKATS" verliert dieses die Gültigkeit und wird aus der
Registration des Ausbilders ausgeschieden. Es kann nur Fachpersonal geschult werden, das für
die durchgeführten Arbeiten die Garantie übernimmt.
Die Montage der Klappen muss unter der Einhaltung sämtlicher Sicherheitsnormen und Vor-
schriften durchgeführt werden.
Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Klappe ist es notwendig, den Schließmechanismus und
die Aufsitzfläche des Klappenblattes von Staub, faserigen oder klebrigen Stoffen und Lösemitteln
zu schützen.
Steuerung des Stellantriebs ohne elektrische Spannung.
Mit Hilfe eines Spezialschlüssels (ist dem Stellantrieb beigelegt) ist es möglich die Klappenblätter
in jede Position zu stellen. In einfacher Weise kann man somit die Funktion der Klappe überprüfen.
der
Transportzeit
müssen
47
die
Klappen
gegen
mechanische