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Grundlagen für den sicheren Betrieb
Alle Änderungen, die die Standsicherheit, die
Tragfähigkeit und die Rundumsicht des Stap-
lers nachteilig beeinflussen, nur mit schriftli-
cher Genehmigung des Herstellers
durchführen.
Nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung
des Herstellers die folgenden Komponenten
ändern, z. B.:
Bremsen
●
Lenkung
●
Bedienelemente
●
Sicherheitseinrichtungen
●
Ausstattungsvarianten
●
Anbaugeräte
●
Eine Umrüstung des Staplers ist nur mit
schriftlicher Genehmigung des Herstellers zu-
lässig. Ggf. die Genehmigung bei der zustän-
digen Behörde einholen.
– Schweißarbeiten am Stapler darf nur der
autorisierte Service durchführen.
Vor dem Einbau und der Benutzung von
Rückhaltesystemen, die nicht vom Hersteller
freigegeben sind, wird gewarnt.
– Vor dem Um- oder Nachrüsten an den auto-
risierten Service wenden.
Schweißarbeiten am Stapler darf nur der auto-
risierte Service durchführen.
GEFAHR
Explosionsgefahr durch zusätzliche
Bohrungen in der Batteriehaube!
Explosive Gase können austreten und
bei Explosion zu lebensgefährlichen Ver-
letzungen führen. Um einen Gasaustritt
zu verhindern reicht das Verschließen
von Bohrungen mit Stopfen nicht aus.
– Keine Löcher in die Batteriehaube
bohren.
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Sicherheit