Sicherheit
2.7
Sicherheit im Betrieb
●
Das Gerät darf nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden (Vergiftungsgefahr durch Abgase).
●
Das Betanken des Gerätes darf nur erfolgen, wenn der Motor soweit abgekühlt ist, dass keine Brand und
Explosionsgefahr besteht.
●
Wartungsarbeiten dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen, d.h. der Rotationsarm darf sich nicht mehr
Bewegen (nach dem Ausschalten mindestens eine Minute warten!) und die Auspuffanlage muss soweit
abgekühlt sein, dass keine Verbrennungsgefahr besteht.
●
Abgenutzte Bürsten müssen ausgetauscht werden.
2.8
Funktions- und Sichtprüfung
2.8.1
Allgemeines
●
Das Gerät muss vor jedem Einsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
●
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
●
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten Mängelbeseitigung
wieder eingesetzt werden.
●
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes, muss sofort
jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
●
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
●
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
●
Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
2.8.2
Eigenmächtige Umbauten
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!
6 / 19