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Wasseraufbereitung In Heizungsanlagen - Vaillant VKU 3-1 XEU Serie Installationsanleitung

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Zur Wahl des Aufstellungsortes sowie zu
den Maßnahmen der Be- und Entlüftungs-
einrichtungen des Heizungsraumes ist die
Zustimmung der zuständigen Bauaufsichts-
behörde, meistens vertreten durch den
Bezirks-Schornsteinfegermeister, einzu-
holen.
Es dürfen nur Ausdehnungsgefäße ange-
schlossen werden, die entweder der Bau-
art nach zugelassen oder durch einen
Sachverständigen einzeln geprüft worden
sind.
Die Verbrennungsluft, die dem Gerät
zugeführt wird, muß technisch frei von
chemischen Stoffen sein, die z.B. Fluor,
Chlor und Schwefel enthalten. Sprays,
Lösungs- und Reinigungsmittel, Farben,
Klebstoffe beinhalten derartige Substan-
zen, die beim Betrieb des Gerätes im
ungünstigen Fall zu Korrosionen auch in
der Abgasanlage führen können.
Bei der Installation von Lüftungseinrichtun-
gen mit Abluftführung ins Freie im Aufstel-
lungsraum des Gas-Heizkessels ist zu be-
achten, daß durch die Absaugung über
z.B. eine Dunstabzugshaube Unterdruck
im Aufstellungsraum auftreten kann.
Dieser Unterdruck kann unter ungünstigen
Umständen bei gleichzeitigem Betrieb des
Gas-Heizkessels zum Rückstrom der
Abgase führen.
Ein Abstand des Gerätes von Bauteilen
aus brennbaren Baustoffen bzw. mit
brennbaren Bestandteilen ist nicht erforder-
lich, da bei Nennwärmeleistung des Gerä-
tes hier eine niedrigere Temperatur auftritt
als die zulässige Temperatur von 85 °C.
4.1 Wasseraufbereitung in
Heizungsanlagen
Anforderungen an die Wasserbeschaffen-
heit nach VDI-2035.
A Wärmeerzeuger mit Anlagenleistung bis
100 kW
Als Füllwasser kann Wasser mit einer Car-
bonhärte bis 3,0 mol/m
3
(16,8 ° dH) ver-
wendet werden. Bei härterem Wasser muß
zur Vermeidung von Steinbildung eine
Härtekomplexierung oder Enthärtung vor-
genommen werden (siehe VDI 2035;
Abschnitt 8.1.1 und 8.1.2).
Heizungswasser (Umlaufwasser):
Bei offenen Heizungsanlaen mit zwei
Sicherheitsleitungen, bei denen das Hei-
zungswasser durch das Ausdehnungsge-
fäß zirkuliert, muß eine Zugabe Sauerstoff
abbindender Mittel (VDI 2035, Abschn.
8.2.2) erfolgen, wobei ein ausreichender
Überschuß im Rücklauf durch regelmäßige
Kontrollen gewährleistet werden muß. Bei
allen anderen Anlagen dieser Gruppe sind
Maßnahmen zur Überwachung der
Zusammensetzung des Heizungswassers
nicht erforderlich.
B Wärmeerzeuger mit Anlagenleistungen
von 100 bis 1.000 kW
Als Füllwasser kann Wasser mit einer Car-
bonhärte bis 2,0 mol/m
3
(11,2 ° dH) ver-
wendet werden. Bei härterem Wasser gilt
das unter A für Füllwasser Gesagte. Vor
allem bei größeren Anlagen wird eine
Wasseraufbereitung gemäß VDI 2035;
Abschn. 8.2.1 empfohlen.
Siehe Tabelle 14.1 Wasserchemische
Richtwerte auf Seite 38.
Wasserchemische Richtwerte für Heizungs-
anlagen mit direkt befeuerten Heißwasser-
erzeugern gemäß VdTÜV-Merkblatt Tech-
nische Chemie 1466/09.87.
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