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13 Wartung

Gemäß DIN 4756 soll jede Gasfeuerungs-
anlage wenigstens einmal jährlich vom
Ersteller oder einem verantwortlichen Fach-
mann gewartet werden.
In diesem Zusammenhang verweisen wir
auf den jedem Kessel beiliegenden War-
tungsvertrag.
Durchführung der Wartung:
Vor jedem Eingriff ins Gerät ist der
Gasanschlußhahn zu schließen und
elektroseitig die notwendige Netztren-
nung vorzunehmen.
Zum Säubern der Abgaszüge (1) die
Kessel-Abdeckplatte und die Strömungs-
sicherung abnehmen. Abb. 13.1 Kes-
selblock-Reinigung auf Seite 37.
Der Brenner ist wie folgt auszubauen:
Frontplatte abnehmen.
Sockelblende nach Lösen der Festi-
gungsschraube abnehmen.
Die Anschlußverschraubung (9) lösen.
Den Stecker am Gasregelblock (10)
abnehmen.
Zündungskabel kennzeichnen.
Zündungskabel am Zündtransformator,
nach Lösen der Verschraubung ab-
ziehen.
Ggf. Einzelteile der Verschraubung am
Kabel sichern.
Ionisationskabel an der Steckverbin-
dung trennen. Siehe Abb. 13.2 Bren-
ner-Reinigung auf Seite 37.
Erdungskabel lösen und abnehmen.
Die Mutter an der Brennerkonsole
lösen.
Den Brenner komplett aus dem Kessel
herausnehmen.
Brennerlanzen (4) siehe Abb. 13.2
Brenner-Reinigung auf Seite 37 im
Bereich der Primärluftansaugung und
der Austrittsöffnungen mit Pinsel oder
Messingbürste (keine Stahlbürste!) säu-
bern.
Zur Reinigung der Brennerlanzen (4) die
Keramikstäbe (2) abnehmen.
Die Keramikstäbe (2) wie folgt ab-
nehmen:
Sicherungsblech (1) abziehen.
Keramikstäbe (2) aus der Lagerung her-
ausnehmen.
Nach erfolgter Reinigung der Brenner-
lanzen (4) die Keramikstäbe (2) wieder
einsetzen.
Sicherungsblech (1) Abb. 13.2 Brenner-
Reinigung auf Seite 37 wieder auf-
stecken.
Hauptbrennerdüsen, Zündelektroden (5)
und Ionisationselektrode (3) reinigen.
Siehe Abb. 13.2 Brenner-Reinigung auf
Seite 37.
Die Abgaszüge (1) mit der Reinigungs-
bürste (2) gründlich säubern.
Das Bodenblech (18, Abb. 13.1 Kessel-
block-Reinigung auf Seite 37) heraus-
nehmen und gründlich säubern, dann
das Bodenblech (18) wieder einsetzen,
dabei darauf achten, daß das Boden-
blech (18) bis zum Anschlag eingescho-
ben wird.
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