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Änderung Von Bediengeräte-Adressen; Änderung Der Adresse Von Regelgeräten - Carrier 39CP Handbuch

Klimazentrale
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5 - EINRICHTUNG DER VERBINDUNG ZWISCHEN DEN REGELUNGEN UND
DEN ALPHANUMERISCHEN BEDIENGERÄTEN
Bei den folgenden Schritten kann die Meldung „KEINE VERBINDUNG" angezeigt werden. Die Schritte bis zu diesem Punkt
wiederholen.
5.4.2 - Änderung von Bediengeräte-Adressen
Die Adresse eines Bediengerätes kann nur geändert werden, wenn es mit dem Regelgerät verbunden ist (Telefonstecker)
und dieses mit Spannung versorgt wird.
Zum Aufruf des Konfigurationsmodus die Tasten  und  gleichzeitig mindestens 5 Sekunden lang drücken: Es erscheint der
nachstehende Bildschirm und der Cursor blinkt in der Ecke links oben:
- um die Adresse des Bediengerätes zu ändern (display address setting), einmal auf die Taste↵ _ drücken: Der Cursor bewegt sich
auf das Feld Adresse (nn).
- Mit Hilfe der Tasten   den gewünschten Wert wählen und die Auswahl durch erneutes Drücken der Taste
Unterscheidet sich die neue Adresse von der zuvor gespeicherten, wird folgender Bildschirm angezeigt und der neue Wert im
Permanentspeicher des Bediengerätes gespeichert.
Hinweis: Die Adresse einer Regelung kann nur unter Zuhilfenahme eines Bediengerätes mit der Adresse 0 geändert werden.
Nach der Änderung der Adresse der Regelung muss die Adresse des hierfür benutzten Bediengerätes wieder auf einen
anderen Wert als 0 eingestellt werden, damit es normal funktionieren kann.
5.4.3 - Änderung der Adresse von Regelgeräten
Die werkseitig voreingestellte Adresse ist 1. Die pLAN-Adresse der Regelung kann geändert werden, wenn sie am Netz angeschlossen
wird.
a - Direkt an der Regelung
Für die Änderung der Adresse einen Schraubendreher verwenden und wie folgt vorgehen:
- 5 Sekunden auf den Knopf drücken: Die Adresse muss blinken.
- Mehrmals auf den Knopf drücken oder ihn gedrückt halten, bis die gewünschte Adresse angezeigt wird.
- Warten bis die Adresse schnell blinkt.
- Die Adresse ist jetzt gespeichert.
- Die Regelung aus und wieder einstecken (Bestätigung durch Unterbrechung der Stromversorgung)
bestätigen.
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