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Handicare IBIS XC Bedienungsanleitung Seite 63

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Produkts für eine andere als
dessen bestimmungsgemäße
Verwendung ist, in welchem
Zusammenhang gilt, dass,
wenn der Abnehmer ein
Händler ist, dieser Händler
Handicare vor eventuellen
Schadenersatzforderungen
von Benutzern oder anderen
Dritten für Mängel schützt,
deren Ursache falscher oder
nicht sorgfältiger Gebrauch
des Produkts ist;
Teile, die dem Verschleiß
unterliegen, und wenn die
Notwendigkeit zur Reparatur
oder zum Austausch dieser
Teile die tatsächliche Folge
normaler Abnutzung ist.
3. Unbeschadet der Bestimmungen in
Punkt 2 gilt hinsichtlich eines
elektrischen Produkts, dass in Bezug
auf die Batterie, die ein Teil des
Produkts ist, eine Garantie lediglich
im Falle von Störungen oder dem
nicht Funktionieren der Batterie
gewährt wird, wenn dies
nachweislich die unmittelbare Folge
von Material- oder
Herstellungsfehlern ist. Eine Störung
oder das nicht Funktionieren der
Batterie infolge der normalen
Abnutzung fällt nicht unter die
Garantie im Sinne dieser
Garantiebestimmungen. Ebenso
wenig fallen Störungen oder das
nicht Funktionieren unter diese
Garantie, wenn diese die Folge
zweckwidrigen oder unsachgemäßen
Gebrauchs des Produkts oder der
dazu gehörigen Batterie sind,
einschließlich des falschen Aufladens
der Batterie und der Unterlassung
der Durchführung rechtzeitiger und
guter Wartung, in welchem
Zusammenhang ferner gilt, dass,
wenn der Abnehmer ein Händler ist,
dieser Händler Handicare vor
eventuellen Schadenersatzforde-
rungen von Benutzern oder anderen
Dritten schützt, deren Ursache der
oben gemeinte falsche oder nicht
sorgfältige Gebrauch des Produkts
oder der dazu gehörigen Batterie ist.
4. Die in den oben genannten
Bestimmungen ausgedrückten
Garantien entfallen in jedem Fall,
wenn:
den Richtlinien von Handicare
zur Wartung des Produkts
nicht oder nur unzureichend
Folge geleistet wurde;
eine erforderliche Reparatur
oder ein erforderlicher
Austausch von Teilen durch
Vernachlässigung,
Beschädigung oder eine
Überlastung des Produkts oder
eine Verwendung des
Produkts für eine andere als
die zweckgemäße
Bestimmung verursacht wurde;
Teile des Produkts gegen Teile
anderer als der von Handicare
verwendeten Herkunft
ausgewechselt wurden bzw.
wenn Teile des Produkts ohne
Zustimmung von Handicare
ausgewechselt wurden.
5. Die in den Bestimmungen 1 bis 3
aufgeführten Garantien entfallen
ferner, falls es sich um die
Wiederverwendung durch einen
neuen Benutzer innerhalb der
Garantiefrist handelt und diese
Wiederverwendung Anpassungen
des Rollstuhls beliebiger Art
erforderlich machte, und diese
Anpassungen nicht von oder im
Auftrag oder auf Anweisung von
Handicare durchgeführt wurden.
6. Damit der Anspruch auf
Schadenersatz im Rahmen der oben
ausgeführten Garantien erhalten
bleibt, muss sich der Abnehmer im
Schadensfall oder bei anderen
Vorfällen so schnell wie möglich mit
Handicare in Verbindung setzen und
Vorwort
63

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