Inhaltsverzeichnis
2.3.2
VERPFLICHTUNG DES BEDIENERS
2.3.3
QUALIFIKATION DER PERSONEN
Entnahmetechnik V-LOAD Cutter Master
Alle Personen, die mit Arbeiten mit / an dem Anbaugerät beauftragt
sind, sind verpflichtet, vor Arbeitsbeginn:
die nationalen allgemeingültigen Regelungen zum Arbeitsschutz,
zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten,
das Kapitel "Sicherheitshinweise", ab Seite 10 dieser
Betriebsanleitung, zu lesen und zu beachten,
das Kapitel "Warnhinweise und Instruktionshinweise", ab Seite
28 dieser Betriebsanleitung, zu lesen und beim Betrieb des
Anbaugerätes zu befolgen,
sich mit dem Anbaugerät vertraut zu machen,
die Kapitel dieser Betriebsanleitung zu lesen, die für das
Ausführen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben wichtig sind.
Stellt der Bediener fest, dass eine Einrichtung sicherheitstechnisch
nicht einwandfrei ist, muss der Bediener diesen Mangel unverzüglich
beseitigen. Gehört dies nicht zur Arbeitsaufgabe des Bedieners oder
fehlen entsprechende Sachkenntnisse, muss der Bediener den
Mangel dem Vorgesetzten oder dem Betreiber melden.
Nur geschulte und unterwiesene Personen dürfen mit / an dem
Anbaugerät arbeiten. Der Betreiber muss die Zuständigkeiten der
Personen für das Bedienen, Warten und Instandhalten klar festlegen.
Eine anzulernende Person darf nur unter Aufsicht einer erfahrenen
Person mit / an dem Anbaugerät arbeiten.
Der Betreiber darf nur die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen
Arbeiten ausführen.
Nur Fachwerkstätten dürfen Arbeiten an dem Anbaugerät ausführen,
die besonderes Fachwissen voraussetzen. Fachwerkstätten verfügen
über qualifiziertes Personal und geeignete Hilfsmittel (Werkzeuge,
Hebe- und Abstützvorrichtungen) zum sach- und sicherheitsgerechten
Ausführen dieser Arbeiten.
Das gilt für alle Arbeiten:
die nicht in dieser Betriebsanleitung genannt sind,
die in dieser Betriebsanleitung mit dem Zusatz "Werkstattarbeit"
gekennzeichnet sind.
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