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• Die Gurtbänder des Systems müssen straff und ohne
Verdrehung angelegt werden und sind gegen Beschädigung
zu schützen.
• Schützen Sie die nicht stoffüberzogenen Bereich des
Rückhaltesystems vor direkter Sonneneinstrahlung, damit
sich Ihr Kind nicht verbrennen kann.
• Das Kinderrückhaltesystem darf nicht durch bewegliche
Teile im Fahrzeuginnern oder durch Türen beschädigt oder
eingeklemmt werden.
• Nehmen Sie keine Veränderung am Rückhaltesystem vor, Sie
gefährden damit die Sicherheit Ihres Kindes.
• Nach einem Unfall ist das gesamte Kinderrückhaltesystem zu
erneuern, oder zur Prüfung, mit einem Unfallbericht an den
Hersteller einzusenden.
• Informieren Sie auch Ihren Beifahrer über das Herausnehmen
des Kindes bei Unfall und Gefahr.
• Lassen Sie Ihr Kind weder gesichert noch ungesichert ohne
Aufsicht im Kinderautositz.
• Sichern Sie zur Verringerung des Verletzungsrisikos bei einem
Unfall Gepäck und andere Gegenstände.
• Die Bedienungsanleitung muss stets mit dem Kinderautositz
mitgeführt werden.
• Die Verwendung von Zubehör- und Austauschteilen ist unzu-
lässig und führt bei Zuwiderhandlung zum Erlöschen aller
Garantie- und Haftungsansprüche. Ausgenommen sind nur
Original-Sonderzubehörteile von CONCORD.
• Der Kinderautositz muss immer mit Originalbezügen verwendet
werden.
• Passend für Fahrzeuge mit Dreipunktgurt, die nach ECE
Regelung 16 bzw. vergleichbarem Standard geprüft sind.
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