Notstromleuchte
6 Laden, Entladen
6.1 Laden
Anwendbar sind alle Ladeverfahren mit ihren Grenzwerten gemäß DIN 41773 (IU-Kennlinie), DIN 41774 (W-Kennlinie) bzw. DIN 41776
(I-Kennlinie). Anlagenbedingt werden die Batterien in diesem Gerät mit IU-Kennlinie geladen.
6.1.1 Erhalten des Volladezustands (Erhaltungsladen)
Es sollten Geräte mit den Festlegungen nach DIN 41773 (IU-Kennlinie) benutzt werden. Die Geräte sind so einzustellen, daß die Zell-
spannung
= 2,3 V/Zelle beträgt (zulässige Abweichung: 1%). Liegt die Batterietemperatur infolge höherer oder niedrigerer Umge-
(20°C)
bungstemperatur dauernd höher oder niedriger, muß die Ladespannung angepaßt werden nach:
= 2,3 V/Zelle - 0,004 V • ∆T
Ladespannung
(größer 20°C)
= 2,3V/Zelle + 0,004 V • ∆T
Ladespannung
(kleiner 20°C)
Beispiel: Temperatur liegt überwiegend bei 15°C, Ladespannung = 2,3 V/Zelle + 0,02V/Zelle = 2,320 V/Zelle. Temperatur liegt überwie-
gend bei 30°C, Ladespannung = 2,3V/Zelle - 0,040 V/Zelle = 2,260 V/Zelle.
6.2 Entladen
Die jeweils zutreffenden Entladeströme ergeben sich aus den Kapazitäten nach I
darf nicht mehr als die zutreffende Kapazität entnommen werden. Um eine Tiefentladung und damit Zerstörung der Batterie zu vermei-
den, muß die Batterie vor Erreichen der von der Überbrückungszeit abhängigen Entladeschlußspannung vom Verbraucher getrennt
werden. Richtwerte sind:
Überbrückungszeit Entladeschlussspannung
Die Zuschaltung des Verbrauchers sollte erst nach Netzwiederkehr erfolgen. Nach Entladungen, auch Teilentladungen, ist sofort zu
laden!
7. Batteriepflege, Inspektion der Batterieanlage
7.1 Batteriepflege
Die Batterie ist sauber und trocken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden. Die Reinigung der Batterie sollte gemäß ZVEI-Merkblatt
"Reinigen von Batterien" durchgeführt werden. Kunststoffteile der Batterie dürfen nur mit reinem Wasser behandelt werden.
7.2 Inspektion der Batterieanlage
Empfohlen wird alle 3 Monate folgende Arbeiten durchzuführen und zu dokumentieren:
•
Sichtprüfung der Batterie hinsichtlich Sauberkeit, beschädigte Batterieblöcke und lose Kontakte
•
Messung der Ladeerhaltungsspannung der Batterie und der einzelnen Batterieblöcke
•
Messung der Oberflächentemperatur der Batterieblöcke
•
Messung der Temperatur im Batterieraum.
Mindestens alle 12 Monate sind folgende Arbeiten durchzuführen und zu dokumentieren (Garantiegrundlage):
•
Alle Anschlüsse entsprechend der empfohlenen Werte (siehe Tabelle unter Punkt 1) mittels Drehmomentschlüssel nachziehen,
•
Wiederholung der Prüfungen für 6 Monate
•
Wenn möglich, messen der Spannung der Batterie und der einzelnen Batterieböcke bei abgeschaltetem Ladegerät
Nur in Zusammenarbeit mit dem Systemhersteller oder einem von ihm Bevollmächtigten:
•
Aufzeichnung der Batterieblockspannungen während des Entladens der Batterie (Kapazitätstest).
Bei Prüfungen ist nach IEC 896-2 (DIN/EN 60896-2) vorzugehen. Anweisungen nach DIN/VDE 0107 und DIN/VDE 0108 sind darüber
hinaus zu beachten.
8. Garantie
Garantieansprüche setzen eine ordnungsgemäße Durchführung der Pflege- und Servicearbeiten voraus. Für Garantieansprüche müs-
sen mindestens folgende Daten/Unterlagen eingereicht werden: Begründung der Reklamation, Auftragsnummer und die zwei letzten
Wartungsberichte. Defekte Batterieblöcke müssen zur Fehleranalyse frachtfrei zurückgeliefert werden.
(∆T = Temperaturdifferenz zu 20°C)
(∆T = Temperaturdifferenz zu 20°C)
> 3 h
20 Min. – 1h
1-3 h
< 20 Min.
Ausgabe 08
Dr. Mach
Leuchten + Technik
= C
/t. Sofern keine anderen Angaben vorliegen,
(Entl.)
t
Überbrückungszeit Entladechlussspannung
1,80 V/Zelle
1,67 V/Zelle
1,75 VZelle
1,60 V/Zelle
17.11.2004 / Bak Seite 4/26