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Polaris OUTLAW 110 Betriebsanleitung Für Wartung Und Sicherheit Seite 171

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(g) bei Bauteilen, die reibenden Flächen, Spannungen, Umwelteinflüssen und/oder Verschmut-
zungseinflüssen ausgesetzt sind, für die sie nicht konzipiert bzw. bestimmt sind. Dies gilt
insbesondere für folgende Bauteile:
• Felgen und Reifen
• Teile der Federung
• Überlastschalter/Sicherungen • Glühlampen/versiegelte Scheinwerfer
(h) für Kosten der regelmäßigen Wartung;
(i) für Bauteile, die aufgrund normaler Verschleißerscheinungen ersetzt werden, oder für Ver-
brauchsmittel. Dies gilt insbesondere für folgende Teile und Mittel:
• Zündkerzen
• Filter
• Kraftstoff
• Kühlmittel
(j) für Schäden oder Schönheitsmängel, die durch externe Einflüsse, wie Hitze, Kälte, Feuer,
Wasser, Schmutz oder sonstige Fremdkörper entstanden sind.
5. Garantiefrist
Die 24-monatige Garantiefrist beginnt entweder mit dem Tag der Übergabe des Polaris-Fahrzeugs
von dem Polaris-Vertragshändler an den Erstkäufer, dem Tag der Erstzulassung oder dem ersten
Tag der Nutzung (auch durch einen Polaris-Vertragshändler), je nach dem welches dieser
Ereignisse zuerst eintritt.
• Behandelte und unbehandelte Oberflächen
• Hydraulikkomponenten
• Schmiermittel (insbesondere Motoröl, Fett)
• Batterien
• Dichtmittel
Garantie
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Diese Anleitung auch für:

Sportsman 110

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