EMISSIONSBEGRENZUNGSSYSTEME
Geräuschemissions-Begrenzungssystem
Keine Teile des Motors, des Ansaugtrakts oder der Auspuffanlage verändern, da
sonst die Geräuschemissionsvorschriften unter Umständen nicht mehr erfüllt
werden.
Funkenfänger
Ihr POLARIS-Fahrzeug ist mit einem Funkenfänger ausgerüstet, der für den
Straßengebrauch ebenso geeignet ist wie für den Geländebetrieb. Dieser Fun-
kenfänger muss an Ort und Stelle verbleiben und funktionstüchtig sein, wenn
das Fahrzeug gefahren wird.
Abgasreinigungsanlage
Die Abgasemissionen werden durch die Motorbauart begrenzt. Die Kraftstoffzu-
fuhr wird durch die elektronische Kraftstoffeinspritzung (EFI) geregelt. Die
Bestandteile des Motors und der EFI wurden im Werk auf optimale Wirkungs-
grade eingestellt und sind nicht justierbar.
Elektromagnetische Störungen
Die Funkenzündanlage erfüllt die kanadische Norm ICES-002.
Dieses Fahrzeug erfüllt die EFI-Anforderungen der europäischen
Richtlinien 97/24/EG und 2004/108/EG.
Nicht ionisierende Strahlung: Dieses Fahrzeug strahlt etwas elektromagnetische
Energie ab. Personen mit aktiven oder passiven implantierbaren, medizinischen
Geräten (z. B. Kardiographen oder Herzschrittmacher) sollten die für ihr
Implantat geltenden Beschränkungen und die für das Fahrzeug geltenden elekt-
romagnetischen Normen und Richtlinien prüfen.
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