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Garantiebestimmungen - Polaris Sportsman 450 HO Betriebsanleitung Für Wartung Und Sicherheit

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GARANTIE
Die Polaris Germany GmbH, Schöneweibergasse 102, 64347 Griesheim, gewährt für von ihr in
Deutschland und Österreich verkaufte und registrierte Fahrzeuge unter den Voraussetzungen der
nachfolgenden Garantiebestimmungen eine 24-monatige eingeschränkte Garantie gegen Material-
oder Verarbeitungsmängel der Fahrzeug-Bauteile.

GARANTIEBESTIMMUNGEN

1. Übergabe-Inspektion und Kundendienst
Die Vorbereitung und Voreinstellung Ihres Polaris-Fahrzeugs im Rahmen der Übergabe-Inspektion
durch den Polaris-Vertragshändler sowie ein gemäß den im Fahrerhandbuch (Serviceheft) genann-
ten Wartungsintervallen durchgeführter Kundendienst sind notwendig, um einen störungsfreien
Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Voraussetzung für eine Leistung aus dieser Garantie sind
daher die Durchführung dieser ordnungsgemäßen Übergabe-Inspektion durch den Polaris-Vertrags-
händler, das Einhalten der Wartungsintervalle gemäß dem Fahrerhandbuch (Serviceheft) und die
entsprechende Dokumentation im Serviceheft. Bei Kauf eines noch verpackten oder nicht ord-
nungsgemäß vom Polaris-Vertragshändler vorbereiteten und voreingestellten Fahrzeugs bestehen
daher keine Ansprüche auf Leistungen aus dieser Garantie.
2. Registrierung
Der Anspruch auf Leistungen aus dieser Garantie setzt eine Registrierung Ihres Polaris-Fahr-
zeugs bei Polaris voraus. Die Registrierung erfolgt durch Ihren Polaris-Vertragshändler, bei dem
Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben. Der Polaris-Vertragshändler muss dazu das Online-Registrier-
formular im Polaris-Garantiesystem und das zum Fahrzeug gehörige Serviceheft vollständig
ausfüllen. Die Registrierung muss innerhalb von 10 Tagen ab Übergabe oder Zulassung erfolgen.
Hierfür hat Ihr Polaris-Vertragshändler Sorge zu tragen. Sie können die Registrierung bei jedem
Polaris-Vertragshändler einsehen.
3. Garantieleistungen
Die Leistungen aus dieser Garantie beschränken sich auf die Reparatur oder den Austausch von
mangelhaften Bauteilen Ihres Polaris-Fahrzeugs. Es liegt im alleinigen Ermessen von Polaris, ob
die mangelhaften Bauteile repariert oder ausgetauscht werden. Die Garantieleistungen decken aus-
schließlich die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Bauteile sowie für
die erforderlichen Ersatzteile ab. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Garantieleistungen
Die Leistungen aus dieser Garantie beschränken sich auf die Reparatur oder den Austausch von
mangelhaften Bauteilen Ihres Polaris-Fahrzeugs. Es liegt im alleinigen Ermessen von Polaris, ob
die mangelhaften Bauteile repariert oder ausgetauscht werden. Die Garantieleistungen decken aus-
schließlich die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Bauteile sowie für
die erforderlichen Ersatzteile ab. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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