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Einsatz Von Frostschutzmittel In Heizkesseln; Kondenswasser Und Neutralisation - Viessmann VITOCROSSAL 200 CIB Planungsanleitung

80 bis 1400 kw
Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise

Einsatz von Frostschutzmittel in Heizkesseln

Viessmann Heizkessel sind für Wasser als Wärmeträger konstruiert
und gebaut. Um die Heizkesselanlagen vor Frost zu schützen, kann
es erforderlich sein, Kessel- oder Kreislaufwasser mit Frostschutz-
mittel zu versehen.
Hierbei ist u. a. Folgendes zu beachten:
■ Die Eigenschaften von Frostschutzmitteln und Wasser unterschei-
den sich ganz erheblich.
■ Der Siedepunkt von reinem Frostschutzmittel auf Basis von Glykol
beträgt ca. 170 °C.
■ Die Temperaturstabilität des Frostschutzmittels muss für den Ein-
9
satzfall ausreichen.
■ Die Verträglichkeit mit Dichtungswerkstoffen ist zu prüfen. Falls
andere Dichtungswerkstoffe eingesetzt werden, ist dies bei der
Auslegung der Anlage zu berücksichtigen.
■ Speziell für Heizungsanlagen entwickelte Frostschutzmittel enthal-
ten neben Glykol noch Inhibitoren und Puffersubstanzen als Korro-
sionsschutz. Angaben des Herstellers bezüglich der minimalen
und maximalen Konzentrationen beachten.
■ In einem Wasser-Frostschutzmittel-Gemisch verändert sich die
spezifische Wärmekapazität des Wärmeträgers. Diesen Sachver-
halt bei der Auswahl der Heizkessel sowie der Anlagenbauteile
berücksichtigen, z. B. Wärmetauscher und Pumpen. Die ent-
sprechenden Werte für die spezifische Wärmekapazität sind beim
Hersteller des Frostschutzmittels zu erfragen. Beispiel zur Ermitt-
lung der Leistungsänderung siehe unten.
■ Die mit Frostschutzmittel befüllte Anlage muss entsprechend
gekennzeichnet werden.
Gesucht
Max. Kesselleistung bei Einsatz von Frostschutzmit-
teln
Gegeben
Kesselleistung
Frostschutzmittel
spez. Wärmekapazität
Mischungsverhältnis Tyfocor/Wasser
Berechnung :
2000 kW kg K•3600s
²
=
µ =
c • Δt
4,187 kWs•20K •1h
Daraus folgt :
3
´ ≈ 86 m
/h
= µ • c • Δt = 86000
²
K Glykol
= 1,8 MW
²
K Glykol
Ergebnis :

9.10 Kondenswasser und Neutralisation

Während des Heizbetriebs fällt in Brennwertkessel und Abgasleitung
saures Kondenswasser an. Bei Gasfeuerung liegt der pH-Werte zwi-
schen 3 und 4. Saures Kondenswasser vorschriftsmäßig ableiten.
Arbeitsblatt DWA-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln", das
den kommunalen Abwasserverordnungen zugrunde liegt, legt die
Bedingungen für das Einleiten von Kondensat aus gasbefeuerten
Brennwertkessel in das örtliche Kanalnetz fest.
Das aus dem Brennwertkessel Vitocrossal 300 austretende Kon-
denswasser entspricht in seiner Zusammensetzung den Anforderun-
gen des Arbeitsblatts DWA-A 251: „Kondensate aus Brennwertkes-
seln – Einleiten von Kondensaten aus gas- und ölbetriebenen Feue-
rungsanlagen in öffentliche Abwasseranlagen und Kleinkläranlagen".
VIESMANN
32
(Fortsetzung)
kg
≙ 86 t/h
= 86000
h
kg
kJ
• 3,78
• 20K •
h
h
3600s
■ Die Beschaffenheit des Kessel- und Speisewassers muss den
Anforderungen der VDI-Richtlinie 2035 entsprechen.
■ Die Anlagen müssen als geschlossene Systeme ausgeführt wer-
den, da die Inhibitoren des Frostschutzmittels durch Zutritt von
Luftsauerstoff schnell abnehmen.
■ Membran-Druckausdehnungsgefäße müssen DIN 4807 entspre-
chen.
■ Als flexible Verbindungselemente sind nur sauerstoffdiffusions-
arme Schläuche oder Metallschläuche zu verwenden.
■ Die Anlagen dürfen nicht mit primärseitig verzinkten Wärmetau-
schern, Behältern oder Rohren versehen werden. Zink kann sich
durch Glykol-/Wassergemische ablösen.
Hinweis
Die Eignung von Zusatzmitteln in Heizungswässern muss generell
vom Hersteller/Vertreiber dieser Mittel bestätigt werden. Falls der
Hersteller/Vertreiber seine Mittel für den Einsatz in Heizungsanlagen
als geeignet bestätigt, kann das Mittel in Anlagen mit Viessmann
Heizkesseln eingesetzt werden.
Viessmann übernimmt keine Gewährleistung für Schäden und
Betriebsstörungen, die aufgrund ungeeigneter oder falsch dosierter
Mittel sowie Wartungsmängeln entstehen.
Aufgrund der unterschiedlichen Stoffwerte von Glykol und Wasser
kann es zu Leistungseinbußen des Heizkessels kommen. Folgend
ist ein Beispiel zur Berechnung der Leistungsveränderung beim
Betrieb mit Frostschutzmitteln dargestellt.
Q
K Glykol
Q
= 2 MW
K
Tyfocor
3,78 kJ/kgK bei 80 °C
40/60
1h
Bei Einsatz von 40 % des oben genannten Frostschutzmittels im
Heiznetz reduziert sich die Kesselleistung um 10 %.
Die spezifische Wärmekapazität ist abhängig vom Mischungsverhält-
nis und der Temperatur, daher muss eine individuelle Auslegung
erfolgen.
Gemäß Arbeitsblatt DWA-A 251 ist bei Gasfeuerung von einer maxi-
malen Kondensatmenge von 0,14 kg pro kWh Brennstoff auszuge-
hen.
Bis zu einer Nenn-Wärmeleistung von 200 kW darf das Kondens-
wasser aus Gas-Brennwertkesseln ohne Neutralisation in das öffent-
liche Abwassernetz eingeleitet werden.
Gasfeuerungen über 200 kW
Kondenswasser aus Anlagen > 200 kW muss neutralisiert werden.
Kondenswasser wird durch ein Neutralisationsmittel nach dem Aus-
treten aus dem Vitocrossal in der Neutralisationseinrichtung oder -
anlage neutralisiert. Das Neutralisationsmittel hebt den pH-Wert auf
6,5 bis ca. 9 an.
Gas-Brennwertkessel

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