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Sicherheitstechnische Ausrüstung; Allgemeine Hinweise; Druckwächter; Auswahltabelle Für Sicherheitstechnisches Zubehör Des Vitocrossal Heizkessels - Viessmann VITOCROSSAL 200 CIB Planungsanleitung

80 bis 1400 kw
Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
9.4 Sicherheitstechnische Ausrüstung
Für den sicheren Betrieb ist ein Mindest-Betriebsdruck von 0,5 bar
(0,05 MPa) zwingend erforderlich.
Ausnahme Vitocrossal, Typ CIB: Unter allen Betriebsbedingungen
Mindest-Betriebsdruck von 1 bar (0,1 MPa) einhalten.

Allgemeine Hinweise

Hinweis
Die angegebenen Grenzen der Nenn-Wärmeleistung beziehen sich
auf Systemtemperatur 80/60 °C.
Anforderungen nach EN 12828
Sicherheitstetechnische Ausrüstung der einzelnen Heizkessel
Siehe Beiblatt Sicherheitstechnische Ausrüstung Nr. 4801911 unter
www.viessmann-schemes.com
Wassermangelsicherung
Heizkessel sind mit einer Wassermangelsicherung (Wasserstandbe-
grenzer, Mindestdruckbegrenzer oder Durchflussregler) auszurüs-
ten.
■ Minimaldruckwächter ≤ 300 kW
■ Mindestdruckbegrenzer > 300 kW
■ Wasserstandbegrenzer
Erforderlich bei nicht vorhandener statischer Wassersäule, wie
z. B. in Dachheizzentralen oder wenn der Wärmeerzeuger höher
angeordnet ist als die meisten Heizkörper/ Heizflächen.
Falls eine unzulässige Erwärmung bei Wassermangel sichergestellt
ist, kann nach EN 12828 bei Heizkesseln bis 300 kW (außer bei
Dachheizzentralen) auf eine Wassermangelsicherung verzichtet
werden. Bei eventuell auftretendem Wassermangel, infolge Leckage
an der Heizungsanlage und gleichzeitigem Brennerbetrieb erfolgt
eine Abschaltung des Brenners. Die Abschaltung erfolgt, bevor eine
unzulässig hohe Erwärmung von Heizkessel und Abgasanlage ein-
tritt.
Bei Einsatz des Vitocrossal, Typ CIB (auch in Dachzentralen) ist der
nach EN 12828 vorgeschriebene Einbau einer Wassermangelsiche-
rung nicht erforderlich. Vitocrossal, Typ CIB, ist gegen eine unzuläs-
sige Erwärmung bei Wassermangel gesichert, gemäß EN 12828
eigensicher.
Maximaldruckbegrenzung
Erforderlich für jeden Heizkessel einer Anlage, falls Nenn-Wärme-
leistung des Heizkessels > 300 kW.
Minimaldruckbegrenzung
Für den sicheren Betrieb ist ein Mindest-Betriebsdruck zwingend
erforderlich. Der Mindest-Betriebsdruck kann durch den Einsatz
eines Minimaldruckwächters oder Minimaldruckbegrenzers sicherge-
stellt werden.
Druckwächter
Der Druckwächter ist ein sicherheitstechnisches Zubehör und ist
erforderlich für jeden Heizkessel nach EN 303 mit Gebläsebrennern
nach EN 676 (Fremdbrenner) zur Brennerabschaltung bei Abgas-/
Kondensatstau im Heizkessel/Abgassystem.
Der einstellbare und verriegelnde Druckwächter wird in die Sicher-
heitskette der Regelung und an einem zusätzlichen Druckmess-Stut-
zen „Feuerraumdruck" angeschlossen. Der Anschluss an der Sicher-
heitskette der Regelung erfolgt in Reihe zu Maximaldruckwächter,
Minimaldruckwächter, Sicherheitstemperaturbegrenzer.
Auswahltabelle für sicherheitstechnisches Zubehör des Vitocrossal Heizkessels
Die folgende Tabelle listet die erforderliche sicherheitstechnische
Ausrüstung für geschlossene Heizungsanlagen auf.
(x = erforderlich, – = nicht erforderlich)
Gas-Brennwertkessel
Die EN 12828 gilt für die Planung von Warmwasser-Heizungsanla-
gen mit zul. Absicherungstemperatur bis max. 110 °C. Die Norm ent-
hält sicherheitstechnische Anforderungen an Wärmeerzeuger und
Wärmeerzeugeranlagen.
Mindestbetriebsdruck bei Vitocrossal Heizkessel: 0,5 bar (0,05
MPa). Ausnahme Vitocrossal, Typ CIB: Unter allen Betriebsbedin-
gungen Mindestbetriebsdruck von 1 bar (0,1 MPa) einhalten. Der
Minimaldruckwächter ist bereits im Auslieferungszustand verbaut.
Sicherheitsventil
Die Heizkessel sind nach EN 12828 für Warmwasser-Heizungsanla-
gen mit einer Absicherungstemperatur von max. 110 °C sowie ent-
sprechend ihrer Bauartzulassung mit einem bauartgeprüften Sicher-
heitsventil auszurüsten. Dies muss entsprechend der TRD 721 wie
folgt gekennzeichnet sein:
■ „H" bis 3,0 bar (0,3 MPa) zulässigen Betriebsdruck und max.
2700 kW Wärmeleistung
■ „D/G/H" für alle anderen Betriebsbedingungen
Die Verbindungsleitung zwischen Heizkessel und Sicherheitsventil
darf nicht absperrbar sein. In der Verbindungsleitung dürfen keine
Pumpen, Armaturen und Verengungen vorhanden sein.
Entspannungstopf
Bei Heizkesseln über 300 kW ist in unmittelbarer Nähe des Sicher-
heitsventils ein Entspannungstopf mit Ausblase- und Abflussleitung
zu installieren. Die Ausblaseleitung muss ins Freie führen. Austre-
tender Dampf darf niemanden gefährden.
Die Ausblaseleitung vom Sicherheitsventil muss so ausgeführt sein,
dass keine Drucksteigerungen möglich sind. Die Mündung der Was-
serabflussleitung muss so angeordnet sein, dass aus dem Sicher-
heitsventil austretendes Wasser gefahrlos und beobachtbar abgelei-
tet wird.
Ein Entspannungstopf ist ggf. nicht erforderlich, falls jeder Wärmeer-
zeuger mit einem zusätzlichen Sicherheitstemperaturbegrenzer und
einem zusätzlichen Druckbegrenzer versehen ist.
Vitocrossal, Typ CIB, Typ CM3C und Typ CRU sind bereits mit
einem 2. elektronischen Sicherheitstemperaturbegrenzer ausgerüs-
tet. Daher ist bei Anlagen ohne Entspannungstopf kein zusätzlicher
Sicherheitstemperaturbegrenzer erforderlich.
Eine Einstellung von ca. 2 mbar über dem gemessenen Feuerraum-
druck im Voll-Lastbetrieb garantiert eine Brennerabschaltung im
Störfall. Der Druck wird im Voll-Lastbetrieb vor dem Druckwächter
gemessen.
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VIESMANN
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