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Sicherheitseinrichtung Für Den Aufstellraum; Auslegung Der Anlage; Leistungsgrenzen In Vorschriften; Vorlauftemperaturen - Viessmann VITOCROSSAL 200 CIB Planungsanleitung

80 bis 1400 kw
Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
■ Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen nicht verschlos-
sen oder zugestellt werden. Andernfalls muss durch besondere
Sicherheitseinrichtungen gewährleistet sein, dass die Feuerstätten
nur bei geöffnetem Verschluss betrieben werden können. Der
erforderliche Querschnitt darf durch den Verschluss oder durch
Gitter nicht verengt werden. Die ausreichende Verbrennungsluft-
versorgung kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden.
Aufstellräume für Feuerstätten
Feuerstätten für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einer
Gesamt-Nenn-Wärmeleistung von mehr als 50 kW dürfen nur in
Räumen mit folgenden Voraussetzungen aufgestellt werden:
9
■ Keine anderweitige Nutzung, ausgenommen Aufstellung von Wär-
mepumpen, Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbrennungs-
motoren sowie Lagerung von Brennstoffen
■ Keine Öffnungen gegenüber anderen Räumen, ausgenommen
Öffnungen für Türen
■ Türen dicht- und selbstschließend
■ Lüftungsmöglichkeit
Brenner und Brennstoff-Fördereinrichtungen der Feuerstätten müs-
sen durch einen außerhalb des Aufstellraums angeordneten Schal-
ter (Notschalter) jederzeit ausgeschaltet werden können. Neben
dem Notschalter muss ein Schild mit der Aufschrift „NOTSCHAL-
TER-FEUERUNG" vorhanden sein.
Abweichend von den Anforderungen an den Aufstellraum dürfen die
Feuerstätten unter einer der folgenden Bedingungen auch in ande-
ren Räumen aufgestellt werden:
■ Die Nutzung dieser Räume erfordert dies. Die Feuerstätten kön-
nen sicher betrieben werden.
■ Diese Räume liegen in freistehenden Gebäuden, die allein dem
Betrieb einer Feuerstätte sowie der Brennstofflagerung dienen.
Sicherheitseinrichtung für den Aufstellraum
Viessmann Wärmeerzeuger sind nach allen sicherheitstechnischen
Vorgaben geprüft, zugelassen und damit eigensicher. Nicht vorher-
sehbare, äußere Einflüsse können in seltensten Fällen zum Austritt
von gesundheitsschädlichem Kohlenmonoxid (CO) führen. Für die-
sen Fall empfehlen wir den Einsatz eines CO-Wächters. Dieser kann
als separates Zubehör bestellt werden.

9.2 Auslegung der Anlage

Leistungsgrenzen in Vorschriften

In vielen Vorschriften sind die zu erfüllenden Vorgaben abhängig von
der Nenn-Wärmeleistung des Heizkessels. Maßgebend ist hierbei
die Leistung bei T
/T
80/60 °C.
V
R
Die Leistungsangaben in dieser Planungsanleitung beziehen sich
jedoch auf die mittlerweile bei Brennwertkesseln übliche Angabe bei
T
/T
50/30 °C (Nenn-Wärmeleistung bei Kondensation).
V
R

Vorlauftemperaturen

Um die Verteilungsverluste gering zu halten, empfehlen wir:
■ Wärmeverteilungsanlage auf max. 70 °C (Vorlauftemperatur) aus-
legen.
■ Trinkwassererwärmung auf max. 70 °C (Vorlauftemperatur) ausle-
gen.
VIESMANN
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(Fortsetzung)
Weitere Anforderungen an die Aufstellung von Feuerstätten
Brennstoffleitungen müssen unmittelbar vor in Räumen aufgestellten
Gasfeuerstätten mit einer Vorrichtung ausgerüstet sein, die folgende
Voraussetzungen erfüllt:
■ Bei einer äußeren thermischen Beanspruchung von mehr als
100 °C wird die weitere Brennstoffzufuhr selbsttätig abgesperrt.
■ Sie ist so beschaffen, dass bis zu einer Temperatur von 650 °C
über einen Zeitraum von min. 30 Minuten nicht mehr als 30 l/h
(gemessen als Luftvolumenstrom) durch- oder ausströmen kön-
nen.
Feuerstätten für Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische)
dürfen in Räumen, deren Fußboden an jeder Stelle mehr als 1 m
unter der Geländeoberfläche liegt, nur unter folgenden Bedingungen
aufgestellt werden:
■ Die Feuerstätten haben einen Flammenwächter.
■ Es ist sichergestellt, dass auch bei abgeschalteter Feuerungsein-
richtung Flüssiggas aus den im Aufstellraum befindlichen Brenn-
stoffleitungen in gefahrdrohender Menge nicht austreten kann oder
über eine mechanische Lüftungsanlage sicher abgeführt wird.
Feuerstätten müssen von Teilen aus brennbaren Baustoffen und von
Einbaumöbeln soweit entfernt oder so abgeschirmt sein, dass an
diesen bei Nenn-Wärmeleistung der Feuerstätten keine höheren
Temperaturen als 85 °C auftreten können. Andernfalls muss ein
Abstand von min. 40 cm eingehalten werden.
Die entsprechenden Leistungen bei beiden TV/TR sind der Tabelle
auf Seite 25 zu entnehmen.
Bei Heizkesseln mit mitgelieferter Kesselkreisregelung ist die max.
Kesselwassertemperatur auf 75 °C begrenzt und kann bei Bedarf
erhöht werden.
Gas-Brennwertkessel

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