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Körperschalldämmung; Richtwerte Für Die Wasserbeschaffenheit; Heizungsanlagen Mit Bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen Bis 100 °C (Vdi 2035) - Viessmann VITOCROSSAL 200 CIB Planungsanleitung

80 bis 1400 kw
Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Körperschalldämmung
Körperschalldämmende Unterbauten am Wärmeerzeuger sind eine
preiswerte und wirksame Maßnahme. Hierfür werden schallabsor-
bierende Unterlagen angeboten. Bei der Auslegung derartiger Unter-
bauten ist das gesamte Betriebsgewicht der Kesselanlage sowie
beim Einsatz von Längsdämmbügeln, die Beschaffenheit der Aufla-
gefläche zu berücksichtigen. Besonders bei Dachheizzentralen ist
eine wirksame Körperschalldämpfung wichtig. Zur akustischen Ent-
kopplung der Feuerstätte von Gebäuden können Kompensatoren
eingesetzt werden. Diese Kompensatoren möglichst nah am Heiz-
kessel in die Kesselvorlauf-, Kesselrücklauf- und Sicherheitsleitung
einbauen. Falls Abstützungen oder Aufhängungen eingesetzt wer-
9
den, sind diese ebenfalls schalltechnisch vom Gebäude zu entkop-
peln. Detaillierte Hinweise zur Minderung von Geräuschemissionen
von Feuerstätten in Heizungsanlagen finden Sie im Informationsblatt
Nr. 10 des BDH (Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie).
9.8 Richtwerte für die Wasserbeschaffenheit
Die Lebensdauer eines jeden Wärmeerzeugers sowie der gesamten
Heizungsanlage wird von den Wasserverhältnissen beeinflusst. Die
Kosten für eine Wasseraufbereitung sind in jedem Fall niedriger als
die Beseitigung von Schäden an der Heizungsanlage.
Die Einhaltung der nachfolgend genannten Anforderungen ist
Voraussetzung unserer Gewährleistungsverpflichtungen. Die
Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Wasser- und Kesselstein-
schäden.
Heizungsanlagen mit bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen bis 100 °C (VDI 2035)
Es muss vermieden werden, dass sich Steinbelag (Calciumcarbo-
nat) übermäßig an den Heizflächen anlagert. Für Heizungsanlagen
mit Betriebstemperaturen bis 100 °C gilt die VDI-Richtlinie 2035 Blatt
1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizungsanlagen -
Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Hei-
zungsanlagen" mit folgenden Richtwerten (Siehe auch die ent-
sprechenden Erläuterungen im Originaltext der Richtlinie):
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers
Gesamt-Wär-
Spezifisches Anlagenvolumen
meleistung
kW
< 20 l/kW
≤ 50
≤ 3,0 mol/m
(16,8 °dH)
> 50 bis ≤ 200
≤ 2,0 mol/m
(11,2 °dH)
> 200 bis
≤ 1,5 mol/m
≤ 600
(8,4 °dH)
> 600
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
Bei den Richtwerten wird von folgenden Voraussetzungen ausge-
gangen:
■ Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungswassers während
der Lebensdauer der Anlage überschreitet nicht das Dreifache des
Wasserinhaltes der Heizungsanlage.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des klein-
sten Heizkessels einzusetzen.
■ Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger Korrosion nach
VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen worden.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist das Füll- und
Ergänzungswasser zu enthärten:
VIESMANN
30
(Fortsetzung)
≥ 20 l/kW bis
≥ 50 l/kW
< 50 l/kW
3
≤ 2,0 mol/m
3
< 0,02 mol/m
(11,2 °dH)
(0,11 °dH)
3
≤ 1,5 mol/m
3
< 0,02 mol/m
(8,4 °dH)
(0,11 °dH)
3
3
≤ 0,02 mol/m
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
(0,11 °dH)
3
3
< 0,02 mol/m
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
(0,11 °dH)
Nachfolgend sind die wesentlichen Anforderungen an die Wasserbe-
schaffenheit zusammengefasst. Für die Befüllung und Inbetrieb-
nahme kann von Viessmann eine mobile Wasseraufbereitungsan-
lage leihweise zur Verfügung gestellt werden.
■ Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungswassers liegt
über dem Richtwert.
■ Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu erwarten.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des klein-
sten Heizkessels einzusetzen.
Bei der Planung ist folgendes zu beachten:
■ Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird ver-
mieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagenerweite-
rung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
■ Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfassung der Füll- und Ergänzungs-
wassermenge ein Wasserzähler einzubauen. Die eingefüllten
Wassermengen und die Wasserhärte sind in die Serviceanleitun-
3
gen der Heizkessel einzutragen.
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als 20
3
Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leis-
tung des kleinsten Heizkessels einzusetzen) sind die Anforderun-
3
gen der nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung gemäß
Tabelle anzuwenden. Bei gravierenden Überschreitungen (> 50
3
Liter/kW) ist auf Summe der Erdalkalien ≤ 0,02 mol/m
ten.
Bei Anlagen mit Umlauf-Wasserheizern mit einer Gesamtheizleis-
tung von < 50 kW und einer Summe Erdalkalien des Füll- und
Ergänzungswassers > 3,0 mol/m
henden Maßnahmen erforderlich:
■ Vorzugsweise Enthärtung des Füll- und Ergänzungswassers.
■ Installation eines Filters oder einer Abscheidevorrichtung im Hei-
zungsvorlauf.
3
zu enthär-
3
ist zusätzlich eine der nachste-
Gas-Brennwertkessel

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