Mindestprofiltiefe der Lauffläche
Die Profiltiefe der Radlauffläche (S) an der jeweils
am stärksten abgefahrenen Stelle messen: sie darf 2
mm bzw. den gesetzlich vorgeschriebenen Wert nie
unterschreiten.
Wichtig
Die Reifen regelmäßig auf Risse oder Schnitte
kontrollieren, besonders an den Seitenwänden.
Ausblähungen oder breite und gut sichtbare Flecken
weisen auf innere Schäden hin. Stark beschädigte
Reifen müssen ausgewechselt werden. Ggf. im
Laufflächenprofil steckende Steinchen oder
sonstige Fremdkörper entfernen.
S
Abb. 218
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