Radiometrische Meßeinrichtung
4.Verhaltensweise und Maßnahmen
Die von uns verwendeten Strahlerarten
kurzwellige elektromagnetische Strahlen, aus. Die Summe der Strahlung, welche von
einem Körper aufgenommen werden kann, und damit auch die Wirksamkeit, wird
durch 3 Einflußgrößen bestimmt:
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1. Zeit
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2. Abstand
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3. Abschirmung
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Von diesen 3 Größen können auch gleichzeitig Regeln für den Strahlenschutz
abgeleitet werden.
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1. Zeit
Das ist der Zeitraum in welcher die Strahlung auf den Körper wirkt. Je länger die
Strahlenbelastung, um so höher der Wert, da er sich addiert.
Maßnahme: Die Aufenthaltszeit in unmittelbarer Strahlernähe auf ein Minimum
reduzieren.
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2. Abstand
Darunter ist der Abstand zwischen Strahler und Körper gemeint. Die Strahlungs-
intensität nimmt mit dem Quadrat des Abstandes ab (genau wie beim Licht). Bei
Verdoppelung des Abstandes verringert sich die Strahlungsintensität
(= Dosisleistung) auf ein Viertel.
Maßnahme: Größtmöglichen Abstand einhalten.
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3. Abschirmung
Die Abschirmung ist durch das den Strahler umgebende Material (Strahlenschutz-
behälter) gegeben. Nur in einer Richtung kann die Gammastrahlung – EIN- und
AUS-schaltbar – fast ungedämpft durch einen Strahlenaustrittskanal austreten.
Die Abschirmwirkung eines Materials hängt stark aus dem Produkt von Dicke und
Dichte ab. Deshalb werden als Abschirmmaterial Materialien mit hohem
spezifischem Gewicht verwendet (E+H verwendet Blei in einer Stahlhülle).
Maßnahme: Strahler nicht aus dem Strahlenschutzbehälter entfernen. Bei Arbeiten
an der radiometrischen Meßeinrichtung ist vorher unbedingt der
Strahlenaustrittskanal zu schließen.
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Cs und
Co senden eine Gammastrahlung,
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