5.2
Sichtprüfung
Die Sichtprüfung wird vor der messtechnischen Prüfung durchgeführt.
Sie umfasst:
•
Gehäuse, Schutzabdeckeungen
•
Anschluss und äußere Leitungen inklusive Befestigungen und Steckern
•
sichtbarer Zustand von Isolierungen
•
Zugentlastungen, Knickschutz und Leitungsführung
•
dem Benutzer zugängliche Sicherungseinsätze (inklusive Beschriftung und Wertüberprüfung)
•
Kühlöffnungen und Luftfilter
•
Überdruckventile
•
Kennzeichnungen, die der Sicherheit dienen
5.3
Messen des Schutzleiterwiderstandes
Die Messung des Schutzleiterwiderstandes können Sie bei Prüflingen, die keinen Schutzleiter
haben, natürlich nicht durchführen (z.B. bei Geräten der Schutzklassen II und III).
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Schließen Sie den Prüfling wie in Kap. 4.4 auf Seite 11 beschrieben an.
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Stellen Sie den Messfunktionsschalter auf den Bereich „R
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Lesen Sie den Messwert in „Ω" auf der LCD-Anzeige ab.
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Bewegen Sie während der Messung die Leitung des Prüflings abschnittsweise über ihre
ganze Länge, um Unterbrechungen zu finden.
Der Schutzleiterwiderstand darf folgende Widerstandswerte nicht überschreiten:
Maximal zulässige Werte des Schutzleiterwiderstands in Abhängigkeit der Leitungslänge
Länge bis [m]
5
max Widerstand
0,3
[Ω]
Der Wert von 1 Ω darf in keinem Fall überschritten werden. Die Tabelle gilt auch für Leitungs-
roller und Verlängerungsleitungen.
!
Achtung!
Die Greifklemme (3) muss am Gehäuse des Prüflings mit gutem Kontakt angeschlos-
sen sein!
Während der Messung muss die Anschlussleitung in Abschnitten über ihre ganze
Länge – bei eingebauten Geräten nur insoweit, wie die Anschlussleitung bei der In-
standsetzung, Änderung oder Prüfung zugänglich ist – bewegt werden. Tritt bei die-
ser Handprobe während der Prüfung auf Durchgang eine Widerstandsänderung auf,
muss angenommen werden, dass der Schutzleiter beschädigt oder eine Anschluss-
stelle nicht mehr einwandfrei ist. Vor weiteren Prüfungen muss der Fehler beseitigt
sein.
GMC-I Gossen-Metrawatt GmbH
12, 5
20
27,5
0,4
0,5
0,6
20 Ω".
SL
35
42,5
50
0,7
0,8
0,9
mehr als 50
1,0
15