Sicherheit
2.10.2
Verlegemaschine
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Die eingesetzte Verlegemaschine inklusive Tragmittel muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
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Die maximal erlaubte Traglast der Verlegemaschine darf unter keinen Umständen überschritten
werden!
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Der Bediener der Verlegemaschine muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllen,
welche zum Führen solcher bauartbedingten Maschinen vorgeschrieben ist.
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Nur beauftragte und entsprechend geschulte Personen dürfen die Verlegemaschine bedienen.
2.10.3
Sicherheit beim Betrieb der Verlegemaschine
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Das Ein- und Aussteigen darf nur von der linken Seite (in Fahrtrichtung) erfolgen, um ein
unbeabsichtigtes Aktivieren der Stellteile/Bedienteile zu vermeiden.
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Das Betreiben der Verlegemaschine ist generell nur bei optimalen Sichtverhältnissen und
ausreichender Beleuchtung (z.B. Tageslicht) zulässig!
Durch die nachträgliche Installation von entsprechenden Scheinwerfern (Lichtpaket VM-301) ist das
Arbeiten auch bei Dunkelheit erlaubt.
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Die Last bei Fahrbewegungen immer bis auf ca. 20 cm über dem Boden absenken!
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Die maximale Traglast der Verlegemaschine, ihrer Anbaugeräte (z.B. HVZ-UNI) und der daran
angehängten Lasten, darf nicht überschritten werden!
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Der Fahrer muss beim Verlassen der Verlegemaschine die Handbremse anziehen und sicherstellen,
dass die Verlegemaschine auf waagrechtem Untergrund steht. Gegebenenfalls Unterlegkeile oder
dergleichen verwenden, die ein ungewolltes Wegrollen der Verlegemaschine verhindern.
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Das unbeaufsichtigte Abstellen der Verlegemaschine auf geneigten und schrägen Untergründen
ist nicht zulässig!
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Während des Betriebes der Maschine muss der Fahrer ständig auf den betriebssicheren Zustand
der Maschine achten.
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Niemals bei laufendem Motor Kraftstoff nachfüllen, da beim Überlaufen oder Verschütten
Explosionsgefahr besteht!
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Niemals Starterspray verwenden, im Winter immer Winterdiesel verwenden!
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Bei Arbeiten an der Elektrik immer Batterie abklemmen. Stromschlaggefahr!
5150.0020 / 5150.0023
V5
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