11. GARANTIE
Garantiekarte
11.1.
Das Produkt ist getestet und für die Anwendung zugelassen – erfüllt die Technischen
Abnahmebedingungen (im Einklang mit der Technischen Produktdokumentation).
SELBSTLADENDER STREUER - SAHARA
ACHTUNG!
Ein nicht ausgefüllte, korrigierte oder unlesbare Garantiekarte ist ungültig.
ungültig.
Garantiebedingungen
11.2.
1.
Der Hersteller sichert eine hohe Qualität und ein reibungsloses Funktionieren des, durch diese
Garantie abgedeckte Schneefräse, wenn die Schneefräse anleitungsgemäß angewendet wird.
2. Mängel und Schäden an der Maschine, die innerhalb von 12 Monaten, ab dem Kaufdatum,
gemeldet werden, werden kostenlos beim Kunden oder beim Hersteller behoben.
3. Mängel und Schäden an der Maschine sollten persönlich, per E-Mail oder per Telefon gemeldet
werden. Reparaturen werden innerhalb von 14 Tagen durchgeführt. Garantiereparaturen werden
vom Hersteller oder vom autorisierten Service-Partner durchgeführt.
4. Reklamationen, in denen ein Austausch oder eine Gelderstattung beansprucht werden, werden
vom Hersteller innerhalb von 14 Tagen angenommen und bearbeitet.
5. Für Garantiereparaturen werden keine Schäden qualifiziert, deren Ursache sind:
a) schicksalhafte Ereignisse oder andere Ereignisse, für die der Hersteller keine
Verantwortung trägt,
b) Nutzung der Schneefräse, die mit der Bedienungsanleitung oder mit seiner
Bestimmung nicht übereinstimmt,
c) natürliche Abnutzung der verwendeten Materialien,
d) Schäden an Elementen des Schneepfluges, die aus Überlastung resultieren,
e) Arbeit ohne eingeschalteten Schwimmstellung des Dreipunktturms
f) alle mechanischen Beschädigungen,
g) falsche Wartung und Lagerung des Pfluges.
6. Der Käufer trägt die Kosten der technischen Beurteilung, wenn der Hersteller feststellt, dass
das reklamierte Produkt fehlerfrei ist und die Expertise das bestätigt.
Bedienungsanleitung
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Selbstladender Streuer
Sahara
Streuermodell
Fabrik- Nr.
Herstellungsdatum
Stempel
Verkaufsdatum
Unterschrift des Verkäufer
Stempel des Verkäufer