7. Die folgenden Elemente des Streuers werden nicht durch die Garantie abgedeckt, weil sie einer
natürlichen Abnutzung unterliegen:
a) vordere und hintere Gummiblenden,
b) Verbindungselemente,
c) Dichtungssätze,
d) Bolzen am Hydraulikzylinder und Anbaubock,,
e) Lager (Wälzlager),
f) Dosierwalze,
g) Brechwalze,
h) Umrissleuchte, usw.
8. Der Garant hat das Recht, die Garantie auf das Produkt für ungültig erklären, wenn:
a) Konstruktionsänderungen durchgeführt wurden oder die Maschine absichtlich
beschädigt wurde,
b) umfangreiche Schäden infolge eines schicksalhaften oder eines anderen Ereignisses
entstanden, für das der Garant keine Verantwortung trägt,
c) fehlende Unterlagen und Stempel die erforderlich sind oder Änderungen am
Garantieschein, die festgestellt wurden,
d) die Maschine nicht bestimmungs- und anleitungsgemäß gebraucht wurde.
ACHTUNG:
Es ist notwendig, bei der Reklamation die Identifikationsnummer der
Maschine und andere Daten vom Kaufbeleg anzugeben.
Verzeichnis der Garantiereparaturen
11.3.
Durchgeführte Reparaturarbeiten und ausgetauschte Teile:
12. STÜCKLISTE
Die Stückliste befindet sich im Teilekatalog, der ebenfalls wie die Bedienungsanleitung, die
ein untrennbaren Bestandteil des Streuers darstellt.
Bedienungsanleitung
Datum, Stempel und Unterschrift des Reparatur-Auftragnehmers.
Datum, Stempel und Unterschrift des Reparatur-Ausführenden
Datum, Stempel und Unterschrift des Reparatur-Ausführenden.
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Selbstladender Streuer
Sahara