7 Betrieb
Die in diesem Kapitel beschriebenen Arbei-
ten dürfen nur durch Fachpersonal durchge-
führt werden, das der jeweiligen Aufgabe
entsprechend qualifiziert ist.
WARNUNG
WARNUNG
!
!
Verletzungsgefahr durch austretende Ab-
luft!
Der Antrieb wird pneumatisch betrieben, da-
her tritt im Zuge der Steuerung Abluft aus.
Î Bei Arbeiten in Antriebsnähe Augen-
und Gehörschutz tragen.
WARNUNG
WARNUNG
!
!
Quetschgefahr durch bewegliche Antriebs-
stange!
Î Nicht ins Joch greifen, solange die pneu-
matische Hilfsenergie des Antriebs wirk-
sam angeschlossen ist.
Î Vor Arbeiten am Antrieb pneumatische
Hilfsenergie und Stellsignal unterbrechen
und verriegeln.
Î Lauf der Antriebsstange nicht durch Ein-
klemmen von Gegenständen im Joch be-
hindern.
Î Bei blockierter Antriebsstange (z. B.
durch „Festfressen" bei längerer Nichtbe-
tätigung) Restenergien des Antriebs (Fe-
derspannung) vor Lösung der Blockade
abbauen, vgl. Abschnitt „Federvorspan-
nung im Antrieb abbauen" im Kap. „De-
montage".
EB 8310-7
WARNUNG
!
Verletzungsgefahr aufgrund fehlerhafter
Bedienung, Verwendung oder Installation
bedingt durch falsche Informationen am
Antrieb!
Nach Einstellungsarbeiten stimmen unter
Umständen die Angaben auf dem Typen-
schild des Antriebs nicht mehr.
Î Schilder oder Aufkleber mit fehlerhaften/
veralteten Informationen sofort erneuern.
Î Neu eingestellte Werte auf dem Typen-
schild eintragen, ggf neues Typenschild
bei SAMSON anfordern.
7.1 Regelbetrieb
Der pneumatische Antrieb Typ 3271 mit
1400-120 cm², 2800 cm² und 2 x 2800 cm²
Antriebsfläche ist im Regelbetrieb für einen
maximalen Zuluftdruck von 6 bar ausgelegt.
7.2 Auf/Zu-Betrieb
Im Auf/Zu-Betrieb muss der Zuluftdruck je
nach Nennsignal-/Arbeitsbereich des An-
triebs eingeschränkt werden. Der gültige
Nennsignal-/Arbeitsbereich, mit dem der
Hubbereich des Antriebs durchfahren wer-
den kann, ist auf dem Typenschild angege-
ben, vgl. Kap. „Kennzeichnungen am Ge-
rät".
Antriebsstange durch Federkraft einfahrend
(FE)
Bei der Wirkrichtung „Antriebsstange durch
Federkraft einfahrend (FE)" darf der zulässi-
Betrieb
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