Membran-Flüssigkeitspumpe NF 1.100 EX
Sicherheitsbewusstes
Umgang mit gefährlichen
Umweltschutz
Entsorgung
EU-Richtlinien/Normen
KNF Flodos AG BA_NF1.100EX_DE_05_152070
Original-Betriebs- und Montageanleitung
3.
Sicherheit
Beachten Sie die Sicherheitshinweise in den Kapiteln
6. Montage und Anschluss und 7. Betrieb.
Die Pumpen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren entste-
hen, die zu körperlichen Schäden des Benutzers oder Dritter bzw.
zur Beeinträchtigung der Pumpe oder anderer Sachwerte führen.
Die Pumpen nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie be-
stimmungsgemäss, sicherheits- und gefahrenbewusst unter der
Beachtung der Betriebs- und Montageanleitung benutzen.
Personal
Sicherstellen, dass nur geschultes und unterwiesenes Personal
oder Fachpersonal an den Pumpen arbeitet. Dies gilt besonders
für Montage, Anschluss und Instandhaltungsarbeiten.
Sicherstellen, dass das Personal die Betriebs- und Montageanlei-
tung, besonders das Kapitel Sicherheit gelesen und verstanden
hat.
Bei allen Arbeiten an den Pumpen und beim Betrieb die Vorschrif-
Arbeiten
ten zur Unfallverhütung und zur Sicherheit beachten.
Beim Fördern gefährlicher Medien die Sicherheitsbestimmungen
Medien
im Umgang mit diesen Medien beachten.
Hinweise
An der Pumpe angebrachte Hinweise wie Durchflussrichtungspfei-
le und Typenschild beachten und in lesbarem Zustand halten.
Alle Austauschteile gemäss den Umweltschutzbestimmungen
geschützt lagern und entsorgen. Die nationalen und internationalen
Vorschriften beachten. Dies gilt besonders für Teile, die mit toxi-
schen Stoffen verunreinigt sind.
Verpackung umweltgerecht entsorgen. Die Verpackungsma-
terialien sind recyclebar.
Altgeräte umweltgerecht entsorgen. Altgeräte über geeig-
nete Sammelsysteme entsorgen. Altgeräte enthalten
wertvolle recyclingfähige Materialien.
Die Pumpen entsprechen den Sicherheitsbestimmungen der
Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglich-
keit.
Im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind die Pumpen
unvollständige Maschinen und daher als nicht verwendungsfertig
anzusehen. Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine ist
so lange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in
die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Best-
immungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht. Die
grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG nach
Anhang I (allgemeine Grundsätze) werden angewandt und einge-
halten.
Sicherheit
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