Blanke Oberflächen von Maschinenkomponenten sind mit Korrosionsschutz zu
•
behandeln.
10.1.4 Transportsicherung
Die Transportsicherungen sind anzubringen.
•
•
Bewegliche Maschinenteile sind zu fixieren.
10.1.5 Kennzeichnung
Die Lagerungs- und sicherungsbedingte Kennzeichnung ist an Maschine und
•
Verpackung anzubringen.
10.2 Lagerbedingungen
10.2.1 Art der Lagerung
Die Maschine bzw. ihre Komponenten sind in einem trockenen, gleichmäßig
•
klimatisierten Raum zu lagern, niemals im Freien.
10.2.2 Lagerdauer
Die Lagerdauer richtet sich nach Haltbarkeit der verbauten Materialien,
•
insbesondere der Betriebsstoffe.
Im Einzelfall ist die maximal mögliche Lagerdauer (Verfallsdatum) zu vermerken.
•
10.2.3 Raumbedarf
Der Raum ist entsprechend den Abmessungen der Maschinenkomponenten und
•
Einzelteile auszuwählen.
Die erforderliche Bodentragfähigkeit entsprechend den Gewichten der
•
Maschinenkomponenten und Einzelteile ist zu beachten.
10.3 Wiederinbetriebnahme
Hinweis
Version:
Seite 72
1.0
Die Wiederinbetriebsetzung der Maschine darf nur von dafür
geeigneten und ausgebildeten Personen durchgeführt werden.
Wir empfehlen, die Wiederinbetriebnahme der Maschine durch
autorisiertes Personal der Fa. Wilo SE durchführen zu lassen.
Erstellatum:
Druckdatum:
22.06.2020
22.06.2020
WICHTIG
Wilo-Separator MONO