5.3 Anschluss an die Entwässerungsanlage
Die eingesetzten Rohrwerkstoffe sollten beständig sein gegen tierische und pflanzliche
Fette, Öle und deren Abbauprodukte (Dichtung aus NBR, hohe Temperaturen).
5.3.1 Fallleitung
Der Übergang von Fallleitungen in
•
horizontale Leitungen ist
folgendermaßen auszuführen:
entweder mit zwei 45°- Rohrbögen
und mit einem mindestens 250 mm
langen Zwischenstück oder aber
mit einem gleichwertigen
Rohrbogen mit großem Radius.
(Auszug DIN EN 1825) Hinweis: Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
5.3.2 Beruhigungsstrecke
Nach der Fallleitung ist eine
•
Beruhigungsstrecke vorzusehen;
die Länge beträgt mindestens das
10fache der Nennweite des
Zulaufrohres des Abscheiders
Hinweis:
NS 2 / NS 4 : 1000 mm (1 m)
•
NS 7,5 / NS 10: 1500 mm (1,5 m)
•
(Auszug DIN EN 1825) Hinweis: Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
5.3.3 Zulaufleitung
•
Das Abwasser ist der
Abscheideranlage für Fette im
freien Gefälle zuzuführen
Um Fettansätze zu verhindern,
•
muss die Zulaufleitung mindestens
ein Gefälle von 2% (1:50)
aufweisen
Hinweis:
1 m = 2 cm Gefälle
•
4 m = 8 cm Gefälle
•
Sind längere Leitungen erforderlich,
•
so sind geeignete Maßnahmen zu
ergreifen, um Fettansatz zu
verhindern (Begleitheizung, ggfs.
Reinigungsöffnungen)
(Auszug DIN EN 1825) Hinweis: Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wilo-Separator MONO
Fallleitung
Beruhigungsstrecke
Zulaufleitung
Druckdatum:
Erstelldatum:
22.06.2020
22.06.2020
Version:
Seite 37
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