Benutzung
Wartung
Instand-
Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet und instand
haltung
Ausnahmen
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
Wird die Maschine unsachgemäß, nicht bestimmungsgemäß oder von
nicht eingewiesenen bzw. nicht ausgebildetem Personal betrieben,
Eigen-
können unter anderem folgende Gefahren entstehen:
mächtige
Veränder-
ungen
Bei Betrieb der Maschine außerhalb von Deutschland gelten auch die
im Betreiberland bestehenden Sicherheitsvorschriften.
Einschlägige Vorschriften und Regeln sind einzuhalten:
Vorschriften
Regeln
Hinweis
Neben der Betriebsanleitung und den im Verwenderland und an der
Einsatzstelle geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung
sind auch die anerkannten technischen Regeln für sicherheits- und
Zulässige
Die zulässigen Belastungen der Fettabscheideranlage dürfen nicht
Belastungen
Hinweis
Version:
Erstellatum:
Seite 6
1.0
22.06.2020
Die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen gehört ebenso zur
bestimmungsgemäßen Verwendung.
gesetzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren
Ausnahmen vom bestimmungsgemäßen Gebrauch gibt es keine.
Gefahren für Leib und Leben,
•
Gefahren für die Maschine und weitere Vermögenswerte des
•
Anwenders,
Gefahr für die effiziente Arbeit der Maschine.
•
Unfallverhütungsvorschriften
•
Sonstige allgemein anerkannte
•
sicherheitstechnische,
o
arbeitsmedizinische und
o
straßenverkehrsrechtliche Regeln.
o
fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Nachfolgend ist aufgeführt, was nicht in einen Fettabscheider
•
eingeleitet werden darf:
Fäkalienhaltiges Abwasser (Schwarzwasser)
o
Fett in konzentrierter Form (z.B. Frittierfett)
o
Abwasser aus dem Schlachtbereich
o
Regenwasser
o
Schmutzwasser mit Leichtflüssigkeiten mineralischen
o
Ursprungs
•
Stoffe, die die Fettabscheideranlage negativ beeinträchtigen
können, dürfen nicht eingeleitet werden, wie z.B. zerkleinerte
Grob- und Feststoffe einschließlich der Abwasserinhaltsstoffe
aus Nassmüll-Entsorgungsanlagen.
Wasch-, Spül-, Reinigungs-, Desinfektions- und Hilfsmittel, die
•
ins Abwasser gelangen, müssen abscheiderfreundlich sein und
dürfen keine stabilen Emulsionen bilden. Spül- und
Reinigungsmittel sollten kein Chlor enthalten oder freisetzen.
Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt
o
„Gewerbliches Geschirrspülen & Umwelt" (www.vgg-
online.de)
Druckdatum:
22.06.2020
unterrichtet sind.
WICHTIG
überschritten werden!
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