4.3. Das Koppeln von Mähern und Schlepper
Vor der Ankopplung gilt es zu überprüfen, ob die Aufhängungskategorie von Schlepper und
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Mäher übereinstimmen sowie ob die Hebelast des Schleppers, nicht kleiner ist als das Gewicht
des Mähers.
Bei der Ankopplung der Maschine gilt es den technischen Zustand der Aufhängung und den der
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Dreipunktaufhängung des Schleppers zu überprüfen.
Zum Ankoppeln von Schlepper und Mäher gilt es nur originale Bolzen und Sicherungen zu
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verwenden.
4.4. Transport
Jede Umstellung des Mähers muss in sicheren Entfernung von Dritten (besonders Kinder)
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erfolgen,
Während des Transports tragbare Beleuchtungsanlage an der Maschine befestigen sowie
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Dreiecktafel für langsam fahrende Fahrzeuge,
Während Transport auf öffentlichen Straßen das Gerät zur Transportstellung umstellen. Siehe
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Punkt 5.2,
Vor Umstellung zum Transport Gelenkwelle und alle rotierenden Teilen blockieren,
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Die Fahrgeschwindigkeit ist stets an Straßenbedingungen und die einschlägigen landesweit
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geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anzupassen,
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten.
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4.4.1. Übertragung auf ein anderes Fahrzeug zwecks Transport
Für die Sicherheit der Maschinentransporte haftet Transportunternehmen und Fahrer. Zubehör
und Teile müssen befestigt werden.
Um die Sicherheit der Beladung zu gewährleisten, müssen folgende Regeln beachtet werden:
Maschine soll nur an Hubstellen gegriffen werden (Stellen mit Haken bezeichnet) (Bild 5),
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Zum Heben müssen Geräte mit größeren Tragfähigkeit als der Maschinengewicht benutzt
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werden. Dies gilt auch für Ketten und Gurte,
die Transport- und Aufhängungsgurte dürfen nicht beschädigt sein. Bei sichtbaren
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Beschädigungen, gilt es diese Elemente sofort gegen neue
während der Montage der Lastträger, Anbindekette, Griffe usw. gilt es immer an den
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Schwerpunkt der Maschine zu
Betriebsanleitung
Bild 5. Stellung des Mähwerks für Transportzwecke
denken,
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Heckscheibenmäher
KDT
auszutauschen,