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Füher-Qualifikation; Bedingungen Zum Koppeln Von Schlepper Und Mähwerk; Transport; Übertragung Auf Ein Anderes Fahrzeug Zwecks Transport - SaMASZ K2BF 210 Betriebsanleitung

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4.2.
Füher-Qualifikation
Um die Sicherheit des Arbeitsvorgangs zu gewährleisten muss jede die Maschine bedienende
Person folgende Anforderungen erfüllen:
Der Führer muss Führerschein haben, im Stande sein, Fahrzeuge sicher zu führen und
Strassenverkehrsregeln kennen.
Muss körperlich fit sein, um die Maschine bedienen zu können.
Darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten stehen, die das
Führen von Fahrzeugen und die Bedienung von Maschinen beeinflussen.
Soll diese Anleitung zur Kenntnis nehmen und deren Anweisungen auch folgen.
Der Führer soll die Funktionsweise sowohl des Traktors als auch der Maschine kennen, er muss
die aus Arbeitseinsatz fließenden Gefahren einschätzen und ihnen vorbeugen können.
4.3.
Bedingungen zum Koppeln von Schlepper und Mähwerk
Vor dem Ankoppeln gilt es zu überprüfen, ob. die Aufhängungskategorien von Schlepper und
Maschine übereinstimmen und ob die max. Traglast des Schlepper nicht das Eigengewicht der
Maschine überschreitet.
Während des Ankoppelns gilt es den technischen Zustand der Aufhängung von Maschine und
der Dreipunktaufhängung des Schleppers zu überprüfen.
Für das Koppeln von Maschine und Schlepper gilt es nur originale Bolzen und Sicherungen zu
gebrauchen.
4.4.

Transport

Jede Umstellung des Mähers muss in sicheren Entfernung von Dritten (besonders Kinder)
erfolgen.
Bevor man den Mäher in die Transportstellung bringt, soll man achten, ob die Zapfwelle
ausgemacht ist und alle rotierenden Teile abgestellt sind.
Während des Transports tragbare Beleuchtungsanlage an der Maschine befestigen sowie
Dreiecktafel für langsam fahrende Fahrzeuge.
Während Transport auf öffentlichen Straßen das Gerät zur Transportstellung umstellen.
Vor Umstellung zur Transport Gelenkwelle und alle rotierenden Teilen blockieren.
Fahrtgeschwindigkeit zu jeweiligen Verhältnissen anpassen und Straßenverkehr regelnden
Vorschriften in dem betroffenen Land.
Die Fahrt und Gütertransport auf der Maschine ist verboten
4.4.1. Übertragung auf ein anderes Fahrzeug zwecks Transport
Für die Sicherheit der Maschinentransporte haftet Transportunternehmen und Fahrer. Zubehör
und Teile müssen befestigt werden.
Um die Sicherheit der Beladung zu gewährleisten, müssen folgende Regeln beachtet werden:
Maschine soll nur an Hubstellen gegriffen werden (Stellen mit Haken bezeichnet) (Bild 9),
Zum Heben müssen Geräte mit größeren Tragfähigkeit als der Maschinengewicht benutzt
werden. Dies gilt auch für Ketten und Gurte,
die Transport- und Aufhängungsgurte dürfen nicht beschädigt sein. Bei sichtbaren
Beschädigungen, gilt es diese Elemente sofort gegen neue auszutauschen,
während der Montage der Lastträger, Anbindekette, Griffe usw. gilt es immer an den
Schwerpunkt der Maschine zu denken,
zum Anheben der Maschine gilt es Gurte mit der entsprechenden Länge auszuwählen, so dass
der Winkel zwischen ihnen nicht mehr als 120° und der Neigungswinkel der Tragstange nicht
mehr als 60° von der Waagerechten beträgt,
Zusammenklappbare Elemente sollen in Transportstellung blockiert werden,
Betriebsanleitung
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Fronttrommelmähwerke
K2BF 210; K4BF 265; K4BF 300

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Diese Anleitung auch für:

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