4. SICHERHEITSHINWEISE
4.1. Sicherheitsregeln
Bei der Arbeit mit dem Mähwerk sollte man sich an die Verordnung des Ministers für
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Landwirtschaft und Ernährung vom 12. Januar 1998 über Arbeits-und Gesundheitsschutz beim
Betrieb von Traktoren, Maschinen, Werkzeugen und technischen Geräten in der Landwirtschaft
(Gesetzblatt Nr. 12/98 Pos. 51) angepasst werden.
Die Vorderachse des Traktors soll ausreichend belastet sein, um das Gleichgewicht zu
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gewährleisten. Bei Bedarf Gewichte an der Vorderachse einsetzen.
Die vordere Schlepperachse sollte durch eine zusätzliche Belastung von mind. 20% des
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Eigengewichts vom Schlepper belastet werden um das Gleichgewicht zu erhalten. Falls nötig
sollten Frontgewichte an die Vorderräder angebracht werden.
Das Bedienen der Hydraulik mithilfe des Hebels gilt es nur vom Fahrersitz auszuführen. Es ist
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verboten, den Hebel nach dem Verlassen des Fahrerhauses zu betätigen.
Bei Schleppern mit EHR erfolgt die Steuerung der Hydraulik mittels eines Druckknopfs, der
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sich außerhalb des Fahrerhauses befindet. Dabei muss man besonders vorsichtig vorgehen.
Bei der Umstellung von Arbeits- in Transportstellung gilt es die Gelenkwelle ganz oder teils
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von der Zapfwelle, Seitens des Schleppers abzunehmen.
Bei der Ankopplung von Schlepper und Mäher besteht eine Verletzungsgefahr. Es wird
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empfohlen Schutzhandschuhe zu tragen.
Es gilt den Zustand der Schutztücher und Blenden so wie ihre Verbindungen, regelmäßig zu
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überprüfen. Das Mähen ohne Schutztücher oder Blenden ist verboten. Das Mähen mit
beschädigten oder hochgeklappten Schutztüchern ist verboten (Auswurfsgefahr von harten
Gegenständen). Ein beschädigtes Schutztuch gilt es gegen ein neues auszutauschen.
Das Mähen sollte erst bei der Nenndrehzahl von 540 U/min erfolgen.
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Die Zapfwellendrehzahl darf nicht 600 U/min. überschreiten.
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Umstehende Personen sollen in einem sicheren Abstand zur Maschine (mindestens 50 m)
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gehalten werden. Besonders vorsichtig soll man in der Nähe von Gehwegen und Straßen
arbeiten.
Vor Wartungs- und Reparaturarbeiten sollte der Motor des Traktors abgestellt und das
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Mähwerk zum Stillstand gebracht werden. Das Tragen von Schutzkleidung ist Pflicht.
Regelmäßig den Zustand der Befestigung der Messer überprüfen. Im Fall von Beschädigung
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bzw. Abnutzung sind die Messerhalter gegen neue auszutauschen.
Beim Befahren öffentlicher Verkehrswege sollte das Mähwerk mit einer Straßenbeleuchtung
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und anderen Sicherungen gemäß den jeweiligen Vorschriften der StVO ausgestattet werden.
Ebenfalls sollten eine Warntafel und ein Warndreieck am Mähwerk angebracht werden.
ACHTUNG:
Vor Wartungs- und Reparaturarbeiten stellen Sie den Motor des Schleppers
ab und warten Sie den vollständigen Stillstand der rotierenden Teile ab.
Die Messer drehen sich, trotz abgestelltem Antrieb, noch einige Sekunden
weiter.
ACHTUNG:
Kinder sollten vom laufenden sowie abgestellten Mähwerk ferngehalten
werden.
Bei jeder Reparatur des Mähwerks, welches mithilfe der Dreipunktaufhängung angehoben wird,
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sollte diese vor einem selbständigen Herabfallen, durch Stützen oder Ketten, zusätzlich
gesichert werden.
Betriebsanleitung
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Heckscheibenmäher
KDT