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Gewahrleistungsbedingungen - Retsch ZM 100 Bedienungsanleitung

Ultra-zentrifugalmiihle
Inhaltsverzeichnis

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Gewahrleistungsbedingungen
1.
Bei berechtigten Beanstandungen werden -wir nachbessern oder kostenlos Ersatz leisten.
Ein Wandelungs- oder Minderungsrecht steht dem Kaufer nur dann zu, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung nicht er-
folgen kann oder moglich ist oder Ersatzlieferungen nicht erfolgen kbnnen oder die Frist dafiir nicht eingehalten oder eine vom
Kunden gestellte angemessene Nachfrist von wenigstens sechs Wochen durch unser Verschulden nicht eingehalten worden ist.
Bei endgultigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde ein Herabsetzung der Vergiitung oder nach
seiner Wahl Riicktritt vom Vertrag verlangen. Weitere Anspriiche, insbesondere auf Schadensersatz von Schaden, die nicht am Ge-
genstand selbst eingetreten sind, wie beispielsweise Produktionsausfalle, sind ausgeschlossen, soweit uns weder Vorsatz noch Fahr-
lassigkeit zur Last f allt. Fur Fremderzeugnisse geben wir die Haftung des oder der Hersteller weiter.
2.
Die durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir unter der Voraussetzung, daft sich
die Beanstandung als berechtigt herausgestellt hat. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten des Versandes, sowie der angemessenen
Kosten des Aus- und Einbaus. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, die angemessenen Kosten fur die Stellung eigener Monteure und
Hilfskrafte vor Ort selbst zu tragen. Soweit unser Kunde im Ausland tatig ist, sind wir hiervon abweichend berechtigt, die zur
Nachbesserung erforderlichen Kosten, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten ab deutscher Grenze zu zahlen.
3.
Unsere Gewahrleistung betragt grundsatzlich sechs Monate. Bei Verschleifkeilen ubernehmen wir keine Gewahrleistung.
Schickt uns der Anwender die der Ware beigefugte Garantiekarte innerhalb von zwei Wochen nach Kauf des Gerates aus-
gefullt an uns zuriick, so erhoht sich unsere Gewahrleistung auf zwei Jahre, bei Verschleifkeilen ubernehmen wir keine Ge-
wahrleistung. Die Gewahrleistungsfrist gilt gerechnet ab Ubersendung der Garantiekarte, bei in der Garantiekarte erfolgter Anzeige
der spateren Inbetriebnahme des Gerates ab Inbetriebnahme. Die Inbetriebnahme darf nicht langer als ein halbes Jahr nach Kauf
des Gerates erfolgen.
Die Garantie bezieht sich auf den Einsatz im Labor unter 1-schichtigem Betrieb. Fiir Mehrschichtbetrieb oder andere Einsatzgebiete
verkiirzt sich die Garantiezeit entsprechend.
4.
Wir ubernehmen die Gewahrleistung dafiir, dafi unsere Ware frei von Fabrikationsmangeln ist. Die Eignung, Klassifikation und
Funktion unserer Ware bestimmt sich ausschliefilich nach den Leistungsbeschreibungen in der Auftragsbestatigung, auch wenn diese
von der Bestellung abweichen. In diesem Falle hat der Kunde die Moglichkeit, binnen zwei Wochen nach Erhalt unserer Auftrags-
bestatigung auf eventuelle Differenzen zur Bestellung aufmerksatn zu machen und hieriiber mit uns eine Einigung zu erzielen. Wi-
derspricht er den Spezifikationen in der Auftragsbestatigung nicht, so gilt diese als angenommen.
Mangels einer abweichenden Vereinbarung haften wir nicht fiir die Eignung des Liefergegenstandes fiir den vom Kunden vorgese-
henen Einsatzzweck. Das gleiche gilt fiir vom Kunden erwartete Leistungsdaten, es sei derm, wir haben im Vorfeld angemessene
praxisnahe Laborversuche durchfiihren konnen und die entsprechenden Leistungsdaten in unserer Auftragsbestatigung schriftlich
als verbindlich erklart.
5.
Unsere Gewahrleistung entfallt auch, wenn andere als von uns beauftragte Personen Reparaturen oder sonstige Eingriffe oder An-
derungen an von uns gelieferten Waren vornehmen oder nicht geeignetes Zubehbr verwenden, sofern der aufgetretene Mangel da-
mit in ursachlichem Zusammenhang steht. Voraussetzung fiir unsere Gewahrleistung ist im ubrigen die Einhaltung unserer Ge-
brauchs- und Betriebsanweisungen.
6.
Wird die Ware durch den Kunden ohne unsere vorherige Freigabe in andere Systeme oder Produktionsanlagen eingebaut, bzw. an
solche angeschlossen, angegliedert oder verarbeitet, beschrankt sich unsere Gewahrleistung ausschliefilich auf die von uns gelieferten
Teile.
7.
Eine Nachbesserung oder ein Austausch von schadhaften Teilen ist nach unserer Wahl entweder am Aufstellungsort der Kaufsache
oder an unserem Firmensitz vorzunehmen. Soweit die Nachbesserung am Aufstellungsort erfolgt, hat der Kunde unserem Beauf-
tragten zeitlich und raumlich ungehinderten Zugang zur Kaufsache zu gewahrleisten. Der Kunde kann im ubrigen die Ausfiihrung
der Gewahrleistungsarbeiten nur wahrend der ortsiiblichen Geschaftszeit verlangen. Sollten Gewahrleistungsarbeiten auf Wunsch
des Bestellers aufierhalb der bei uns iiblichen Geschaftszeit durchgefuhrt werden, hat der Kunde die Mehrkosten zu zahlen.
Wiinscht er weitere besondere Leistungen, die iiber die Gewahrleistungsarbeiten hinausgehen, so sind diese Kosten zu den von uns
jeweils gultigen Preisen zu zahlen.
21.10.1998
© Retsch GmbH&Co.KG
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Doc.Nr.D98.822.9999

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