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Sicherheit; Verwendungszweck; Bestimmungsgemäßer Gebrauch; Personalqualifikation Und -Schulung - Krone Swadro TS 620 Originalbetriebsanleitung

Kreiselschwader
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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit

Pos: 14.1 /Überschriften/Überschriften 1/P-T/Sicherheit @ 0\mod_1195566748646_6.docx @ 628 @ 1 @ 1
4
Sicherheit
Pos: 14.2 /Überschriften/Überschriften 2/U-Z/Verwendungszweck @ 1\mod_1201707246738_6.docx @ 54048 @ 2 @ 1
4.1

Verwendungszweck

Pos: 14.3 /BA/Einleitung/Schwader/Verwendungszweck Schwader KAT I und KAT II am Heck. @ 1\mod_1202129727897_6.docx @ 57511 @ @ 1
Der Kreiselschwader dient zum Schwaden von geschnittenem Halmgut. Der Anbau erfolgt im
Dreipunktbock KAT I und KAT II am Heck.
Pos: 14.4.1 /Überschriften/Überschriften 2/A-E/Bestimmungsgemäßer Gebrauch (alt) @ 0\mod_1196401545090_6.docx @ 7721 @ 2 @ 1
4.2
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Pos: 14.4.2 /BA/Einleitung/Bestimmungsgemäßer Gebrauch/Schwader/Bestimmungsgemäßer Gebrauch Schwader @ 1\mod_1202215704310_6.docx @ 57812 @ @ 1
Der Kreiselschwader ist ausschließlich für den üblichen Einsatz bei landwirtschaftlichen
Arbeiten gebaut (bestimmungsgemäßer Gebrauch).
Pos: 14.4.3 /BA/Einleitung/Bestimmungsgemäßer GebrauchNicht bestimmungs gemäss (2012-03-19 16:41:15) @ 0\mod_1196401324340_6.docx @ 7683 @ @ 1
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für die hieraus
resultierenden Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine können die Eigenschaften der Maschine
negativ beeinflussen oder die ordnungsgemäße Funktion stören. Eigenmächtige
Veränderungen entbinden deshalb den Hersteller von jeglicher daraus entstehender
Schadensforderung.
Pos: 14.5.1 /BA/Sicherheit/Personalqualifikation und -schulung @ 0\mod_1195639383185_6.docx @ 1129 @ 3 @ 1
4.2.1

Personalqualifikation und -schulung

Die Maschine darf nur von Personen benutzt, gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit
vertraut und über die damit verbundenen Gefahren unterrichtet sind. Verantwortungsbereich,
Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt
sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen
und zu unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der
Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
Instandsetzungsarbeiten, die nicht in dieser Betriebsanleitung beschrieben sind, dürfen nur von
autorisierten Fachwerkstätten durchgeführt werden.
Pos: 14.5.2 /BA/Sicherheit/Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise @ 0\mod_1195639434013_6.docx @ 1148 @ 3 @ 1
4.2.2

Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise

Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als
auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
kann zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
Gefährdung von Personen durch nicht abgesicherte Arbeitsbereiche
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
Gefährdung von Personen durch mechanische und chemische Einwirkungen
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von Hydrauliköl
Pos: 14.5.3 /BA/SicherheitSicherheitsbewußtes Arbeiten_Teil1 @ 0\mod_1195639792576_6.docx @ 1167 @ 3 @ 1
4.2.3

Sicherheitsbewusstes Arbeiten

Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden Vorschriften
zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des
Betreibers sind zu beachten.
Die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften
sind bindend.
Die Sicherheitshinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten.
Beim Verkehr auf öffentlichen Straßen müssen die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (in der
Bundesrepublik Deutschland die StVZO und StVO) eingehalten werden.
Für den Notfall gerüstet sein. Dazu Feuerlöscher und Verbandskasten in greifbarer Nähe
aufbewahren. Notrufnummern für Ärzte und Feuerwehr am Fernsprecher bereithalten.
Pos: 14.5.4 /Layout Module ---------------Seitenumbruch---------------- @ 0\mod_1196175311226_0.docx @ 4158 @ @ 1
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