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  • DEUTSCH, seite 9
1.
Höhensicherungsgeräte nach EN 360:2002/ CSA Z259.2.2 / ANSI / ASSE Z359.1-2007, Z359.14-2014 sind
eine PSA gegen Absturz, die in Verbindung eines Auffanggurtes EN 361:2002 / CSA Z259.10-06 / ANSI /
ASSE Z359.1-2007 der Sicherheit von Personen bei Arbeiten dienen, bei denen die Gefahr eines Absturzes
besteht. Das Gerät ist nur bestimmungsgemäß zu verwenden (
2.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung besteht Lebensgefahr. Sollte es zu einem Sturz in das Höhen-
sicherungsgerät kommen, ist der Anwender so schnell wie möglich aus der hängenden Position zu befreien.
Das Gerät darf nicht mehr verwendet werden, wenn der Fallindikator am einziehbaren Verbindungsmittel
beschädigt ist (
). Ein Rettungsplan, in dem alle bei der Arbeit möglichen Rettungsfälle berücksichtigt sind,
2
muss vorhanden sein (
3.
Bei der Anwendung dieses Gerätes kann immer nur eine Person geschützt werden (
4.
Das Gerät kann wahlweise in die Rücken- oder Brustösen eines Auffanggurtes nach EN 361:2002 / CSA
Z259.10-06 / ANSI / ASSE Z359.1-2007 am Drehwirbelelement (Abbildung A, Punkt 1) mit einem geeigneten
Verbindungselement nach EN 362:2004 / CSA Z259.12-11 / ANSI /ASSE Z Z359.12-2009 angeschlagen
werden. Das Verbindungselement ist stets durch verschrauben zu sichern. Die ausziehbaren Verbindung-
smittel (Abbildung A, Punkt 2) werden z. B beim Steigen oder verändern der Arbeitsposition wechselseitig an
geeigneten Anschlagpunkten (BGR 198, 6 KN) entlang des Steige- bzw. Verkehrsweges mit den Drehwirbel-
verbindungselement so angeschlagen, dass eine lückenlose Sicherung gegen Absturz besteht (
5.
Für die Anbringung des verwendeten Auffangsystems über das Drehwirbelverbindungselement (siehe
Abbildung A, Punkt 3) müssen geeignete Anschlagpunkte mit ausreichender Belastungsfähigkeit ausgewählt
werden (z. B. Anschlagpunkt nach EN 795 in Europa, für Nord-Amerika gilt der Wert von 22,2 kN) (
6.
Dieses Gerät schützt den Anwender bei Höhenarbeiten an Konstruktionen, d.h. an Stahlfachwerktürmen. Der
Befestigungspunkt für die einziehbaren Verbindungsmittel sollte möglichst immer über der Höhe des Befesti-
gungspunktes an der Sicherheitsausrüstung liegen. Dieser Punkt sollte auch so ausgewählt werden, dass im
Falle eines Sturzes der Effekt eines pendelartigen Schwingens auf ein Minimum reduziert wird.
7.
Wird das Gerät am hinteren Befestigungspunkt des Auffanggurtes angebracht, sollten die Gurtbänder des
Gerätes während der Anwendung oberhalb - und nicht unterhalb der Arme des Anwenders zu den Anschlag-
punkten verlaufen.
8.
Vor jeder Benutzung ist die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu kontrollieren.
9.
Vor jeder Anwendung ist ein Funktionstest durch zu führen, bei dem jedes einziehbare Verbindungsmittel mit
einem kräftigen Ruck heraus gezogen wird. Das Gerät muss einrasten. Darüber hinaus muss der Fallindikator
am einziehbaren Verbindungsmittel überprüft werden. Ist der Fallindikator beschädigt, darf das Gerät nicht
mehr verwendet werden (siehe Abbildung A, Punkt 4) (
10.
Dieses Höhensicherungsgerät sollte nicht über granuliertem Material oder ähnlichen Substanzen verwendet
werden, in denen man versinken kann (
11.
Ein beschädigtes, durch Sturz beanspruchtes Gerät, oder wenn Zweifel über den sicheren Zustand des
Gerätes bestehen, ist sofort dem Gebrauch zu entziehen. Es darf erst nach Überprüfung und schriftlicher Frei-
gabe durch eine autorisierte, vom Hersteller ausgebildeten, sachkundigen Person weiter verwendet werden.
12.
Es dürfen keine Veränderungen am Höhensicherungsgerät vorgenommen oder selbstständig repariert werden
(
).
9
13.
Ist das Gewebe des einziehbaren Verbindungsmittels nachweislich in irgendeiner Form, d.h. durch Schnitte,
Risse, Bruchstellen, abgenutzte Ränder (siehe Abbildung A, Punkt 2) beschädigt, darf das Gerät nicht weiter
verwendet werden und muss einer autorisierten, vom Hersteller ausgebildeten sachkundigen Person zur
Reparatur vorgelegt werden (
14.
Bestimmungen und Gesetze in dem jeweiligen Land der Anwendung müssen eingehalten werden.
15.
Der lichte Abstand unter den Füßen des Anwenders muss 2,0 m betragen, wenn das Gerät oberhalb des
Trägers befestigt wird - 3,8 m - und wenn sich der Anschlagpunkt auf Höhe der Arbeitsebene befindet.
16.
Dieses Gerät kann gemäß EN 360 in einem Temperaturbereich von -40° bis +50° Celsius verwendet werden
(
).
11
17.
Die zulässige Nennlast beträgt 136 kg (
18.
Dieses Gerät ist vor den Einflüssen durch Schweißflammen und –funken, Feuer, Säuren, ätzenden Lösungen
und ähnlichem zu schützen.
19.
An dem Gerät dürfen keine Änderungen oder Modifizierungen vorgenommen werden.
20.
Hinweis: Höhensicherungsgeräte sind nur von Personen zu benutzen, die entsprechend ausgebildet oder
anderweitig sachkundig sind. Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen nicht vorliegen. (Alkohol-, Drogen-,
Medikamenten-, Herz- oder Kreislaufprobleme)
21.
Die Lebensdauer des Höhensicherungsgerätes muss bei der jährlichen Prüfung bestimmt werden, diese
beträgt je nach Beanspruchung ca. 10 Jahre.

DEUTSCH

Gebrauchsanleitung
Sicherheitsbereich
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max.
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136 kg
300 lbs

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