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Deutsch; Sicherheitshinweise - IKAR HWB 1.8 Prüfbuch Und Gebrauchsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 1
1. Höhensicherungsgeräte nach EN 360:2002, ANSI/ASSE Z359.14-2014 sind eine Persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). In Verbindung mit einem Auffanggurt nach EN 361:2002,
ANSI/ASSE Z359.1-2007 dient dieses System der Sicherheit von Personen bei Arbeiten in der Höhe, bei
denen die Gefahr eines Absturzes besteht. (z.B. auf Dächern, Gerüsten, Leitern und Schächten). Das
Gerät ist nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
Verbindungselemente nach EN 362:2004: Es sind die entsprechenden Gebrauchsanleitungen der
verwendeten Verbindungselemente (Karabinerhaken) zu beachten.
2. Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung und der Sicherheitshinweise besteht Lebensgefahr (
Im Falle eines Sturzes ist ein Hängen der Person länger als 15 Minuten auszuschließen (Schockgefahr).
3. Zur Benutzung der Höhensicherungsgeräte sind nur Auffanggurte nach EN 361:2002, ANSI/ASSE
Z359.1-2007 zugelassen (andere Gurte sind nicht erlaubt) (
4. Ein Gerät kann im Einsatz nur eine Person schützen, kann jedoch nacheinander von mehreren Personen
genutzt werden. Ein Rettungsplan, in dem alle bei der Arbeit möglichen Rettungsfälle berücksichtigt sind,
muss vorhanden sein.
5. Für das Gerät ist ein ausreichend tragfähiger, geeigneter und den nationalen Vorschriften
entsprechender Befestigungspunkt mit einer min. Tragfähigkeit von 9kN (North America 22.2kN) zu
wählen. Die Befestigung erfolgt mittels Karabinerhaken nach EN 362:2004 / ANSI/ASSE Z359.12-
2009 (Bergsteigerkarabinerhaken) oder Anschlagmittel nach EN 795, wobei das Anschlagmittel durch
den Bügel des Gerätes gezogen und mit einem gesicherten Karabinerhaken geschlossen wird (
). Bei Geräten mit Drehwirbelaufhängung wird der Karabinerhaken mit dem Anschlagpunkt und dem
Drehwirbel verbunden. Bei Verwendung des Höhensicherungsgerätes an einer Anschlageinrichtung
Typ C nach EN 795 / North America 22.2 kN (nur, wenn für gemeinsame Verwendung zugelassen)
mit vertikal beweglicher Führung ist bei der Ermittlung der notwendigen lichten Höhe unterhalb des
Benutzers auch die Auslenkung der Anschlageinrichtung zu berücksichtigen. Hierzu sind Angaben in der
Gebrauchsanleitung und den Sicherheitshinweisen der Anschlageinrichtung zu beachten.
6. Das Gerät sollte möglichst lotrecht über dem Kopf der zu sichernden Person positioniert werden, um
beim Fallen ein Pendeln auszuschließen. Die Aufhängung des Gerätes muss ein Anpassen an eventuelle
Bandabweichungen gewährleisten. Nach der Befestigung des Gerätes an dem Anschlagpunkt ist das
Ende des ausziehbaren Verbindungsmittels (Karabinerhaken) an der Auffangöse des Auffanggurtes zu
befestigen. Bei nicht selbstverriegelnden Verbindungselementen (Karabinerhaken) sind diese mittels der
Überwurfmutter zu verschrauben (
7. Nach Befestigung des Höhensicherungsgerätes an einem geeigneten Anschlagpunkt (nach EN795 /
DGUV R 112-198 / ANSI/ASSE Z359.1-2007) und der Verbindung des Verbindungselementes
(Karabinerhaken) mit der Auffangöse des angelegten Auffanggurtes (nach EN361:2002 / ANSI / ASSE
Z359.1-2007) ist der Sicherheitsschutz für die Arbeitsperson hergestellt.
8. Vor jeder Benutzung ist eine Sichtkontrolle des Gerätes durchzuführen, sowie die Lesbarkeit der
Produktkennzeichnung zu kontrollieren.
9. Vor jeder Benutzung ist außerdem eine Funktionsprobe durchzuführen. Durch ruckartiges Herausziehen
des Bandes oder durch eine Gewichtsprobe von mindestens 15 kg. In beiden Fällen muss die
Trommelbremse einfallen (
10. Über Schüttgut o.ä. Stoffen, in denen man Versinken kann, dürfen Höhensicherungsgeräte nicht zur
Sicherung von Personen eingesetzt werden (
11. Ein beschädigtes und/oder durch Sturz beanspruchtes Gerät (Fallanzeiger ausgelöst! (
sowie bei Zweifeln über den sicheren Zustand des Gerätes, ist dieses sofort dem Gebrauch zu entziehen.
Es darf erst nach Überprüfung und schriftlicher Freigabe durch eine sachkundige Person oder den
Hersteller weiter verwendet werden.
12. Je nach Beanspruchung, mindestens jedoch alle zwölf Monate müssen Höhensicherungsgeräte
vom Hersteller oder vom Hersteller geschulten und autorisierten Personen überprüfen werden.
Dies muss im mitgelieferten Prüfbuch dokumentiert werden. Die Wirksamkeit und Haltbarkeit des
Höhensicherungsgerätes hängt von der regelmäßigen Prüfung ab.
13. Bei Brüchen des Garnes, Knicken oder Aufrauungen des Bandes ist das Höhensicherungsgerät in die
Revisionswerkstatt zu geben. Das Band muss dort ausgetauscht werden. (

DEUTSCH

Gebrauchsanleitung HWB 1,8 / HWB 2

Sicherheitshinweise

). Die Gebrauchsanleitung ist zwingend mit zu beachten!
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