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Deutsch; Sicherheitshinweise - IKAR HWB 1.8 DW Gebrauchsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 9
1.
Höhensicherungsgeräte nach EN 360:2002, CSA Z259.2.2-98, ANSI/ASSE Z359.14-2014 sind eine
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). In Verbindung mit einem Auffanggurt nach EN
361:2002, CSA Z259.10, ANSI/SSE Z359.1-2007 dient dieses System der Sicherheit von Personen bei
Arbeiten in der Höhe, bei denen die Gefahr eines Absturzes besteht. (z.B. auf Dächern, Gerüsten, Leitern
und Schächten). Das Gerät ist nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
Verbindungsmittel nach EN 362:2008: Es sind die entsprechenden Gebrauchsanleitungen der verwendeten
Verbindungselemente (Karabinerhaken) zu beachten.
2.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung und der Sicherheitshinweise besteht Lebensgefahr (
Im Falle eines Sturzes ist ein Hängen der Person länger als 15 Minuten auszuschließen (Schockgefahr).
3.
Zur Benutzung der Höhensicherungsgeräte sind nur Auffanggurte nach EN 361:2002, CSA Z259.10,
ANSI/SSE Z359.1-2007 zugelassen (andere Gurte sind nicht erlaubt) (
4.
Ein Gerät kann im Einsatz nur eine Person schützen, kann jedoch nacheinander von mehreren Personen
genutzt werden. Ein Rettungsplan, in dem alle bei der Arbeit möglichen Rettungsfälle berücksichtigt sind,
muss vorhanden sein.
5.
Für das Gerät ist ein ausreichend tragfähiger, geeigneter und den nationalen Vorschriften entsprechender
Befestigungspunkt mit einer min. Tragfähigkeit von 9kN (North America 22.2kN) zu wählen. Die
Befestigung erfolgt mittels Karabinerhaken nach EN 362:2004 / CSAZ259.12-01 / ANSI/ASSE Z359.12-
2009 (Bergsteigerkarabinerhaken) oder Anschlagmittel nach EN 795, wobei das Anschlagmittel durch
den Bügel des Gerätes gezogen und mit einem gesicherten Karabinerhaken geschlossen wird (
Geräten mit Drehwirbelaufhängung wird der Karabinerhaken mit dem Anschlagpunkt und dem Drehwirbel
verbunden. Bei Verwendung des Höhensicherungsgerätes an einer Anschlageinrichtung Typ C nach EN
795 / North America 22.2 kN (nur, wenn für gemeinsame Verwendung zugelassen) mit vertikal beweglicher
Führung ist bei der Ermittlung der notwendigen lichten Höhe unterhalb des Benutzers auch die Auslenkung
der Anschlageinrichtung zu berücksichtigen. Hierzu sind Angaben in der Gebrauchsanleitung und den
Sicherheitshinweisen der Anschlageinrichtung zu beachten.
6.
Das Gerät sollte möglichst lotrecht über dem Kopf der zu sichernden Person positioniert werden, um
beim Fallen ein Pendeln auszuschließen. Die Aufhängung des Gerätes muss ein Anpassen an eventuelle
Bandabweichungen gewährleisten. Nach der Befestigung des Gerätes an dem Anschlagpunkt ist das Ende
des ausziehbaren Verbindungsmittels (Karabinerhaken) an der Auffangöse des Auffanggurtes zu befestigen.
Bei nicht selbstverriegelnden Verbindungselementen (Karabinerhaken) sind diese mittels der Überwurfmutter
zu verschrauben (
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7.
Nach Befestigung des Höhensicherungsgerätes an einem geeigneten Anschlagpunkt (nach EN795 /
DGUV R 112-198 / ANSI/ASSE Z359.1-2007) und der Verbindung des Verbindungselementes
(Karabinerhaken) mit der Auffangöse des angelegten Auffanggurtes (nach EN361:2002 / CSA Z259.10 /
ANSI / ASSE Z359.1-2007) ist der Sicherheitsschutz für die Arbeitsperson hergestellt.
8.
Vor jeder Benutzung ist eine Sichtkontrolle des Gerätes durchzuführen, sowie die Lesbarkeit der
Produktkennzeichnung zu kontrollieren.
9.
Vor jeder Benutzung ist außerdem eine Funktionsprobe durchzuführen. Durch ruckartiges Herausziehen des
Bandes oder durch eine Gewichtsprobe von mindestens 15 kg. In beiden Fällen muss die Trommelbremse
einfallen (
).
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10. Über Schüttgut o.ä. Stoffen, in denen man Versinken kann, dürfen Höhensicherungsgeräte nicht zur
Sicherung von Personen eingesetzt werden (
11. Ein beschädigtes und/oder durch Sturz beanspruchtes Gerät (Fallanzeiger ausgelöst! (
sowie bei Zweifeln über den sicheren Zustand des Gerätes, ist dieses sofort dem Gebrauch zu entziehen.
Es darf erst nach Überprüfung und schriftlicher Freigabe durch eine sachkundige Person oder den Hersteller
weiter verwendet werden.
12. Je nach Beanspruchung, mindestens jedoch alle zwölf Monate müssen Höhensicherungsgeräte vom
Hersteller oder vom Hersteller geschulten und autorisierten Personen überprüfen werden. Dies muss im
Gebrauchsanleitung HWB 1,8 / HWB 2

Sicherheitshinweise

).
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DEUTSCH

).
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).
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).
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). Bei
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+
)
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