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Validierung Der Sicherheitsfunktionen - ABB FSO-12 Benutzerhandbuch

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326 Prüfung und Validierung
12. Falls möglich sicherstellen, dass die FSO-LEDs keine unerwarteten Zustände
anzeigen. Detaillierte Angaben enthält Kapitel
13. Sicherstellen, dass die Diagnosemeldungen an der Sicherheits-Controller-Station
keine unerwarteten Einträge enthalten.

Validierung der Sicherheitsfunktionen

Nachdem das System vollständig für die Sicherheitsfunktionen konfiguriert, die
entsprechenden Anschlüsse vorgenommen und die Sicherheitsprüfung bei der
Inbetriebnahme durchgeführt wurden, müssen die folgenden Funktionsprüfungen für
jede Sicherheitsfunktion erfolgen.
1. Bei der Anforderung der Sicherheitsfunktion muss das System im Zustand Betrieb
sein.
2. Sicherstellen, dass die Quittierverfahren entsprechend der Anwendung
konfiguriert wurde (z. B. manuelle oder automatische Quittierung).
3. Die Sicherheitsfunktion durch Auslösen der entsprechenden Einrichtung
aktivieren.
4. Prüfen, ob die angeforderte Sicherheitsfunktion aktiviert wird.
5. Die Prüfergebnisse müssen im Abnahmeprüfbericht dokumentiert werden.
6. Den Abnahmeprüfbericht unterzeichnen und als Dokument ablegen.
Validierung der STO-Funktion
STO ist die Basis-Sicherheitsfunktion und muss daher vor jeder anderen Sicherheits-
funktion validiert werden. Das korrekte Validierungsverfahren auf Grundlage der Art
und Weise auswählen, wie die SBC-Funktion zusammen mit der STO-Funktion ver-
wendet wird.
Hinweis: Die STO-Funktion stets konfigurieren und validieren. Eine interne Überwa-
chung des FSO-Moduls kann die STO-Funktion auslösen, auch wenn Sie kein exter-
nes Anforderungssignal definiert haben.
Hinweis: Wenn die Zeit von der maximalen Prozessdrehzahl auf Nulldrehzahl nicht
bekannt ist, muss sie gemessen werden, und Parameter STO.14 SSE Zeit bis Null-
drz. mit STO muss entsprechend eingestellt werden. Wenn kein Drehgeber verwen-
det wird, muss mit anderen Mitteln (z. B. einer Sichtprüfung) sichergestellt werden,
dass die Motorwelle innerhalb der STO.14 Verzögerungszeit stoppt und dass die
STO-Funktion erst quittiert werden kann, wenn die Motorwelle gestoppt hat. Die ein-
zige Ausnahme hierbei ist, wenn die STO.13 Verzögerung auf eine kürzere Zeit als
die STO.14 Verzögerungszeit eingestellt ist. In diesem Fall ist ein fliegender Start
möglich.
Warn- und
Störmeldungen.

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