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Bestimmungsgemäße Verwendung - Amazone ZA-X Perfect Betriebsanleitung

Zentrifugalstreuer
Inhaltsverzeichnis

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1 - 2
Angaben über die Maschine
1.7
Bestimmungsgemäße Ver-
wendung
Der Zentrifugalstreuer ZA-X Perfect ist aus-
schließlich für den üblichen Einsatz bei land-
wirtschaftlichen Arbeiten gebaut und für die
Ausbringung trockener, granulierter, geprillter
und kristalliner Düngemittel sowie Saatgut
und Schneckenkorn geeignet.
Hanglagen bis zu 20% Steigung können be-
streut werden, bei größeren Steigerungen ist
das Streubild zu ungleichmäßig.
Jeder darüber hinausliegende Gebrauch gilt
als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller
nicht. Das Risiko hierfür trägt allein der Benut-
zer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung ge-
hört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und
Instandhaltungsbedingungen, sowie die aus-
schließliche Verwendung von Original-AMA-
ZONE-Ersatzteilen des Herstellers.
Eigenmächtige Veränderungen an
der Maschine schließen eine Haf-
tung des Herstellers für daraus
resultierende Schäden aus.
Trotz der von uns mit Sorgfalt hergestellten
Maschinen sind auch bei bestimmungsgemä-
ßer Verwendung Abweichungen in der
Ausbringung nicht auszuschließen. Dies kann
z. B. verursacht werden durch:
-
Unterschiedliche Zusammensetzung des
Düngers und des Saatgutes (z. B. Korn-
größenverteilung, spezifische Dichte, Korn-
form, Beizung, Versiegelung).
-
Abdrift.
-
Verstopfungen oder Brückenbildungen (z.
B. durch Fremdkörper, Sackreste, feuch-
ten Dünger usw.).
-
Geländeunebenheiten.
-
Abnutzung von Verschleißteilen (z. B.
Streuschaufeln, . . .).
-
Beschädigung durch äußere Einwirkung.
-
Falsche Antriebsdrehzahlen und Fahrge-
schwindigkeiten.
-
Montage falscher Streuscheiben (z.B.
durch Verwechseln).
-
Falsche Einstellung der Maschine (unkor-
rekter Anbau, Nichtbeachten der Streut-
abelle).
Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die
nicht an dem Zentrifugalstreuer selbst ent-
standen sind, ist ausgeschlossen. Hierzu ge-
hört auch, daß eine Haftung für Folgeschäden
aufgrund von Streufehlern ausgeschlossen
ist.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
Inhabers oder eines leitenden Angestellten
und in den Fällen, in denen nach Produkt-
haftungsgesetz bei Fehlern des Zentrifugal-
streuers für Personen- oder Sachschäden an
privat genutzten Gegenständen gehaftet wird,
gilt der Haftungsausschluß des Lieferers nicht.
Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaf-
ten, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn
die Zusicherung gerade bezweckt hat, den
Besteller gegen Schäden, die nicht am
Zentrifugalstreuer selbst entstanden sind,
abzusichern.

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