18. Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit
werden durch angebaute oder angehäng-
te Maschinen und Ballastgewichte beein-
flußt. Daher auf ausreichende Lenk- und
Bremsfähigkeit achten!
19. Beim Anheben der angebauten Maschine
wird die Vorderachse des Fahrzeugs je
nach Größe unterschiedlich entlastet. Auf
die Einhaltung der erforderlichen Vorder-
achslast ist zu achten (siehe Bedienungs-
anleitung des Fahrzeugherstellers) min-
destens 20% des Fahrzeugleergewichtes!
20. Bei Kurvenfahrt die weite Ausladung und/
oder die Schwungmasse der Maschine
berücksichtigen!
Um das Hin- und Herpendeln der ange-
bauten Maschine zu verhindern, Unter-
lenkerarme der Dreipunkthydraulik verstre-
ben.
21. Maschine nur in Betrieb nehmen, wenn
alle Schutzvorrichtungen angebracht und
in Schutzstellung sind!
22. Nicht im Dreh- und Schwenkbereich der
Maschine aufhalten!
23. Hydraulische Klapprahmen dürfen nur
betätigt werden, wenn sich keine Perso-
nen im Schwenkbereich aufhalten!
24. An fremdkraftbetätigten Teilen (z.B. hy-
draulisch) befinden sich Quetsch- und
Scherstellen!
25. Vor dem Verlassen des Fahrzeugs Ma-
schine auf dem Boden absetzen, Motor
abstellen und Zündschlüssel abziehen!
26. Zwischen Fahrzeug und Maschine darf
sich niemand aufhalten, ohne daß das
Fahrzeug gegen Weiterrollen durch die
Feststellbremse und/oder durch Unterleg-
keile gesichert ist!
27. Der Aufenthalt im Arbeitsbereich ist
verboten! Gefahr durch weggeschleu-
derte Düngerpartikel. Vor dem Einschal-
ten der Streuscheiben Personen aus
der Wurfzone des Zentrifugalstreuers
verweisen. Nicht in die Nähe rotieren-
der Streuscheiben treten.
28. Befüllung des Zentrifugalstreuers nur
bei abgestelltem Motor, abgezogenem
Zündschlüssel und geschlossenen
Schiebern vornehmen.
29. Die zulässige Beladung beachten! Hier-
bei das spezifische Düngergewicht [kg/
l] berücksichtigen. Die spez. Dünger-
gewichte sind der Streutabelle zu ent-
nehmen bzw. müssen ermittelt werden.
ZA-X Perfect 600
ZA-X Perfect 800
ZA-X Perfect 1000
ZA-X Perfect 1200
30. Zweiachsanhänger dürfen mitgeführt wer-
den wenn:
-
die Fahrgeschwindigkeit von max. 25
km/h nicht überschritten wird.
-
der Anhänger eine Auflaufbremse hat
oder eine Bremsanlage, die vom Füh-
rer des ziehenden Fahrzeugs betätigt
werden kann.
-
das zulässige Gesamtgewicht des
Anhängers nicht mehr als das 1,25-
fache des zulässigen Gesamtgewich-
tes des Zugfahrzeuges, jedoch höch-
stens 3 t, beträgt.
Das Mitführen von Anhängelasten hinter
Heckanbaugeräten ist nur in Ausnahme-
fällen gestattet. (Siehe Merkblatt für An-
baugeräte des Bundesministers für Ver-
kehr).
Das Mitführen von Einachsanhängern an
Heckanbaugeräten ist verboten.
Sicherheit
2 - 9
Nutzlast
1200 kg
1200 kg
1200 kg
1200 kg