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Umwelthinweise Und Entsorgungsangaben; Eg-Konformitätserklärung - ULTIMATE SPEED ULG 12 A2 Originalbetriebsanleitug

Kfz-ladegerät mit starthilfefunktion
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  • DEUTSCH, seite 39
... / Umwelthinweise und Entsorgungsangaben / EG-Konformitätserklärung
Adresse:
C. M. C. GmbH
Katharina-Loth-Str. 15
DE-66386 St. Ingbert
DEUTSCHLAND
Umwelthinweise und
Entsorgungsangaben
Rohstoffrückgewinnung statt
Müllentsorgung!
Gerät, Zubehör und Verpackung sollten
einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
138180
Werfen Sie das Kfz-Ladegerät nicht in den Hausmüll,
ins Feuer oder ins Wasser. Wenn möglich, sollten
nicht mehr funktionstüchtige Geräte recycelt werden.
Fragen Sie Ihren lokalen Händler um Hilfe.
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich
(Batterieverordnung) zur Rückgabe aller
gebrauchten Batterien verpflichtet. Schad-
stoffhaltige Batterien sind mit nebenstehen-
den Symbolen gekennzeichnet, die auf das
Verbot der Entsorgung über den Hausmüll
hinweisen. Die Bezeichnungen für das aus-
schlaggebende Schwermetall sind: Cd =
Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Befördern Sie verbrauchte Batterien zu einer Enstor-
gungseinrichtung in Ihrer Stadt oder Gemeinde, oder
zurück zum Händler. Sie erfüllen damit die gesetzli-
chen Verpflichtungen und leisten einen wichtigen
Beitrag zum Unweltschutz.
EG-Konformitätserklärung
Wir, die
C. M. C. GmbH
Dokumentenverantwortlicher: Andre Scheer
Katharina-Loth-Str. 15
66386 St. Ingbert
erklären in alleiniger Verantwortung, dass das
Produkt
Kfz-Ladegerät mit Starthilfefunktion
Herstellungsjahr: 2016 / 43
IAN: 277071
Jahr der CE Kennzeichnung: 15
Modell: KFZ-LADEGERÄT MIT STARTHILFE-
FUNKTION ULG 12 A2
den wesentlichen Schutzanforderungen genügt, die
in den Europäischen Richtlinien
EG-Niederspannungsrichtlinie
2014 / 35 / EU
EG-Richtlinie Elektromagnetische
Vertraglichkeit
2014 / 30 / EU
RoHS Richtlinie
2011 / 65 / EU
Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung
erfüllt die Vorschriften der Richtlinie 2011 / 65 / EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
08. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elekt-
ronikgeräten.
festgelegt sind.
Für die Konformitätsbewertung wurden folgende
harmonisierte Normen herangezogen:
EN 60335-2-29:2004/A2:2010
EN 60335-1:2012/A11:2014
EN 62233:2008
EN 50498:2010
EN 55014-1:2006/A2:2011
EN 55014-2:1997/A2:2008
EN 61000-3-2:2014
DE/AT/CH
49

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