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Umwelthinweise Und Entsorgungsangaben; Eu-Konformitätserklärung - ULTIMATE SPEED ULG 17 A1 Bedienungs- Und Sicherheitshinweise

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  • DEUTSCH, seite 65
Umwelthinweise und Entsorgungsangaben / EU-Konformitäserklärung
z Umwelthinweise und
Entsorgungsangaben
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gerät, Zubehör und Verpackung
sollten einer umweltgerechten Wieder-
verwertung zugeführt werden.
Werfen Sie das Kfz - Batterieladegerät
nicht in den Hausmüll, ins Feuer oder
ins Wasser. Wenn möglich, sollten
nicht mehr funktionstüchtige Geräte recycelt
werden. Fragen Sie Ihren lokalen Händler um
Hilfe.
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich
(Batterieverordnung) zur Rückgabe
aller gebrauchten Batterien verpflich-
tet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit neben-
stehenden Symbolen gekennzeichnet, die
auf das Verbot der Entsorgung über den
Hausmüll hinweisen. Die Bezeichnungen für
das ausschlag gebende Schwermetall sind:
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Befördern Sie verbrauchte Batterien zu einer
Entsorgungseinrichtung in Ihrer Stadt oder
Gemeinde oder zurück zum Händler. Sie
erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtun-
gen und leisten einen wichtigen Beitrag zum
Umweltschutz.
z EU-Konformitätserklärung
Wir, die
C. M. C. GmbH
Dokumentenverantwortlicher:
Alexander Hoffmann
Katharina-Loth-Str. 15
DE-66386 St. Ingbert
erklären in alleiniger Verantwortung, dass
das Produkt
78
DE/AT/CH
Kfz - Batterieladegerät mit Starthilfe-
funktion
Herstellungsjahr: 2019 / 40
IAN: 322265_1901
Modell: ULG 17 A1
Modellnummer: 2201
den wesentlichen Schutzanforderungen ge-
nügt, die in den Europäischen - Richtlinien
Niederspannungsrichtlinie
2014 / 35 / EU
Elektromagnetische Verträglichkeit
2014 / 30 / EU
RoHS - Richtlinie
2011 / 65 / EU + 2015/863/EU
festgelegt sind.
Der oben beschriebene Gegenstand der Erklä-
rung erfüllt die Vorschriften der Richtlinie 2011
/ 65 / EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 08. Juni 2011 zur Beschrän-
kung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Für die Konformitätsbewertung wurden fol-
gende harmonisierte Normen herangezogen:
EN 60335-2-29:2004/A2:2010
EN 60335-1:2012/A11:2014
EN 62233:2008
EN 50498:2010
EN 55014-1:2006/A2:2011
EN 55014-2:1997/A2:2008
EN 61000-3-2:2014
EN 61000-3-3:2013
St. Ingbert, 06.05.2019
Alexander Hoffmann
- Qualitätssicherung -

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