ACHTUNG
Erdgas ist hochexplosiv und leicht entzündlich.
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Beim Tanken niemals in das Fahrzeug steigen. Wenn in Ausnahmefällen in
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das Fahrzeug gestiegen werden muss, ist eine metallische Oberfläche zu
berühren, bevor wieder die Füllkupplung berührt wird. Anderenfalls können
elektrostatische Entladungen auftreten - es besteht Brandgefahr!
Hinweis
Während des Tankvorgangs entstehen Geräusche, die unbedenklich sind. Bei
Unsicherheit ist das Tankstellenpersonal zu kontaktieren.
CNG
Abb. 306 Position des CNG-Aufklebers / CNG-Aufkleber
Lesen und beachten Sie zuerst
Ein G-TEC-Fahrzeug kann mit CNG und bleifreiem Benzin betrieben werden
» Seite
283.
Position des CNG-Aufklebers bei Erdgasfahrzeugen
Automatisches Umschalten von Erdgas- auf Benzinbetrieb - das automati-
sche Umschalten von Erdgas- auf Benzinbetrieb erfolgt bspw. in den folgen-
den Situationen.
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Bei leerem Erdgasbehälter oder nicht ausreichendem Druck im Behälter.
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Nach dem Erdgastanken.
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Bei sehr niedrigen Umgebungstemperaturen.
Für die korrekte Funktion des Kraftstoffsystems ist der Kraftstoffbehälter für
Benzin alle 6 Monate bis zum Aufleuchten der Kontrollleuchte
286
Betriebshinweise
und
auf Seite 282.
» Abb.
306.
leerzufahren.
Gasleckage
Wenn Verdacht auf eine Gasleckage besteht (wahrnehmbarer Geruch), ist wie
folgt vorzugehen.
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Das Fahrzeug anhalten.
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Die Zündung ausschalten.
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Zigaretten löschen, funken- oder brandauslösende Gegenstände ausschalten
und aus dem Fahrzeug entfernen.
Die Türen und die Gepäckraumklappe öffnen, um das Fahrzeug ausreichend
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zu lüften.
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Bei anhaltendem Geruch nicht weiterfahren.
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Wenn keine Möglichkeit besteht, mit dem Fahrzeug mit Gasleckage aus ei-
nem geschlossenen Raum (bspw. Tunnel, Unterführung, Garage, Fähre u. Ä.)
auszufahren, muss unverzüglich ein Notruf erfolgen.
Die Hilfe eines Fachbetriebs in Anspruch nehmen, um den Fehler an der Gasan-
lage beheben zu lassen.
Bei einem Verkehrsunfall
Wenn bei einem Verkehrsunfall Verdacht auf eine Gasleckage besteht, ist wie
folgt vorzugehen.
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Die Zündung ausschalten.
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Zigaretten löschen, funken- oder brandauslösende Gegenstände ausschalten
und aus dem Fahrzeug entfernen.
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Alle Mitfahrer aussteigen lassen.
Alle Personen vom Fahrzeug fernhalten. Ein Mindestabstand zum Fahrzeug
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von 10 Metern ist empfehlenswert.
Die Rettungskräfte darüber unterrichten, dass es sich um ein Erdgasfahrzeug
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handelt.
Regelmäßige Gasanlagenprüfungen
An erdgasbetriebenen Fahrzeugen müssen regelmäßige Gasanlagenprüfungen
in einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Für ordnungsgemäß durchgeführ-
te Prüfungen ist der Fahrzeughalter verantwortlich.
Alle 2 Jahre
Tankverschluss prüfen.
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Einfüllstutzen und Dichtring im Einfüllstutzen prüfen, ggf. Dichtring reinigen.
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Gasanlage auf Dichtigkeit prüfen und Sichtprüfung der Erdgasbehälter
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durchführen.
Alle 20 Jahre
Austausch der Erdgasbehälter.
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