19.2 Wartungsplan
Prüfung durch eine Fachkraft
Führen Sie beim Produkt mindestens jährlich, vor jedem Wiedereinsatz und nach jeder Reparatur eine
Wartung durch.
Die MPBetreibV gibt dazu unter § 7 folgenden Hinweis:
„Instandhaltungsmaßnahmen sind insbesondere Inspektionen und Wartungen, die
erforderlich sind, um den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Medizinprodukte
fortwährend zu gewährleisten. Die Instandhaltungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung
der Angaben des Herstellers durchzuführen (...)."
Die DIN EN ISO 10535 gibt dazu im Anhang B folgenden Hinweis
„Die periodische Überwachung eines Lifters sollte in den vom Hersteller angegebenen
Zeitabständen erfolgen, jedoch mindestens einmal jährlich
bedeutet Sichtprüfung (besonders der lasttragenden Struktur und des Hebemechanismus
des Lifters mit den Befestigungen, Bremsen, Bedienelementen, Sicherheitsvorrichtungen
und Körperstützsystemen) sowie alle erforderlichen Funktionsprüfungen und Wartungs-
maßnahmen, z. B. Einstellung der Bremsen, Anziehen von Befestigungselementen. In jede
Überprüfung sollte eine Betriebsbelastungsprüfung mit einem Hebezyklus bei Maximallast
einbezogen werden."
Wird bei den Prüfungen - der elektrischen Komponenten - eine Fehlerquote < 2 % erreicht und
ordnungsgemäß dokumentiert, kann die Prüff rist - der elektrischen Komponenten - entsprechend
verlängert werden (max. zwei Jahre), siehe hierzu die aktuelle Fassung der DGUV Vorschrift 3; § 5;
Tabelle 1B. Unabhängig von der Fehlerquote muss eine vollständige Prüfung gemäß Wartungsplan
vor jedem Wiedereisatz und nach jeder Reparatur durch geeignetes Fachpersonal erfolgen.
Die folgende Tabelle unterstützt Sie bei der Prüfung:
Einsatzbereich
Privathaushalt
Herstellungsdatum (MM/JJJJ)
Letzte Prüfung am: _______________
Pos
Prüfung des aks-Patientenlifters – Kontrollpunkte
1
Prüfung der Grundvoraussetzungen
Zweckentsprechender und sicherer Einsatz
1.1
(keine Kollisionspunkte bei der Hebe-/Aufrichtfunktion und beim Transfer)
1.2
Zulässige Zubehör- oder Gerätekombination
Typenschilder, Aufkleber des Herstelldatums und der Maximallast,
1.3
Warnhinweis zur SL-Sicherung/zum Rohrklappstecker und Produktaufkleber vorhanden
und lesbar (siehe Kapitel Produktkennzeichnung)
1.4
Gebrauchsanweisung vorhanden, lesbar und für den Anwender erreichbar
1
Die MPBetreibV gibt - für die in der Anlage 1 zur MPBetreibV aufgeführten Medizinprodukte - unter § 11
Sicherheitstechnischen Kontrollen folgenden Hinweis:
„Der Betreiber hat (...) solche Fristen vorzusehen, dass entsprechende Mängel, mit denen aufgrund der Erfahrung gerechnet
werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können."
Sicherheitstechnische Kontrollen beziehen sich nicht auf das hier beschriebene Produkt. Die Formulierung bringt die
Verantwortung des Betreibers zum Ausdruck.
Seite 46
i. O. = in Ordnung, n. i. O. = nicht in Ordnung, n. a. = nicht anwendbar
stationäre Einrichtung
____ / ________
Datum des ersten Einsatzes (MM/JJJJ) ____ / ________
durch: _______________
torneo® compact
. Periodische Überwachung
1
____________________
i. O. n. i. O. n. a.