Ihr Fahrzeug
1.2.
Gesetzliche Besti mmungen für das Fahrzeug
Das Pedelec (mit Unterstützung bis 25 km/h) ist rechtlich dem Fahrrad gleichge-
stellt. Der Fahrer benöti gt keinen Führerschein. Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Si-
cherheit immer einen geeigneten Helm und eine Fahrradbrille zu tragen.
Ihr HNF-NICOLAI Pedelec entspricht der deutschen StVZO, wenn alle beiliegenden
Refl ektoren angebracht sind.
Eine Erhöhung der maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit (=Tuning)
auf mehr als 25 km/h an Ihrem HNF-NICOLAI Pedelec, verwandelt das Fahr-
zeug in ein Kleinkraft rad. Es drohen ernsthaft e Konsequenzen bei einer
Fahrzeugkontrolle oder einem Unfall, da es sich um ein Fahrzeug ohne Be-
triebserlaubnis und Versicherung handelt!
Das S-Pedelec (45 km/h) ist als Kraft fahrzeug eingeordnet. Sie benöti gen zur Teil-
nahme am Straßenverkehr:
•
einen Klasse AM-, Motorrad- oder anderen Kfz-Führerschein
•
ein am Fahrzeug angebrachtes Versicherungskennzeichen
•
einen geeigneten Kraft rad-Helm (die Polizei toleriert z. Z. auch Fahrrad-Helme)
Die folgende Sicherheitsausstatt ung muss am Fahrzeug monti ert sein, damit es die
Anforderungen der Klasse L1-eB
•
Rückspiegel
•
Rückrefl ektor, Pedalrefl ektoren, Seitenrefl ektoren an Gabel
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Frontlicht (mit E-Prüfzeichen)
•
Bremsrücklicht & Kennzeichenbeleuchtung (mit E-Prüfzeichen)
•
Hupe
•
Reifen der Geschwindigkeitsklasse B, Lasti ndex 12 (vorn), 26 (hinten) und
Zulassung nach ECE R75
Aufgrund der gülti gen EU-Richtlinien ist bei diesem Fahrzeug das Licht immer ein-
geschaltet und lässt sich nicht deakti vieren.
Die Nutzung eines Kinderanhänger an einem S-Pedelec ist in Deutschland nach §32a
StVZO nicht erlaubt. Die Montage eines Kindersitzes ist zulässig.
1
Wir empfehlen beim Fahren ebenfalls eine Fahrradbrille zu tragen!
2
L1-eB = zweirädriges Kleinkraft rad nach EU-Verordnung 168/2013
8
erfüllt :
2
1