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Sachmängelhaftung - HNF-NICOLAI XD3 All-Terrain Originalbetriebsanleitung

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Sachmängelhaftung
10.
Sachmängelhaftung
Gesetzlich ist eine 24-monatige Sachmängelhaftung festgelegt, die mit dem Tag des
Kaufs beginnt. Für die Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung sind die Original-
rechnung vorzulegen und bestmöglich durchgeführte Inspektionen nachzuweisen.
Sie haben Anspruch auf die Gewährleistung unter folgenden Voraussetzungen:
Es liegt ein Herstellungs-, Material- oder Informationsfehler vor.
Der reklamierte Schaden lag schon zum Zeitpunkt der Übergabe vor.
Die Veränderung des Produkts erfolgte nicht durch funktionsbedingten
Verschleiß oder Alterung.
Der Schaden entstand nicht ursächlich durch die Verletzung des bestimmungs-
gemäßen Gebrauchs.
Akku: Dieser weist nach maximal 500 Ladezyklen eine Restkapazität von weniger
als 60% der Nominalkapazität auf.
Ein Ladezyklus ist dabei das vollständige Aufladen des Akkus mit einer
Einzelladung oder mehreren Teilladungen (z. B. zwei halben Ladungen).
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Alle Verschleißteile gemäß der Verschleißteil-Liste, sofern es sich nicht um Pro-
duktions- oder Materialfehler handelt
Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind
Schäden, die durch Nichtbeachtung des im Kapitel "Instandhaltung" beschriebe-
nen Vorgehens entstanden sind
Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturwerkzeuge und mangelhafte Pfle-
ge entstanden sind
Schäden, die durch den Einsatz von Gebrauchtteilen entstanden sind
Schäden, die durch den nachträglichen Anbau von nicht serienmäßigen Ausstat-
tungen und durch technische Veränderungen entstanden sind
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Kapitel

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