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Verwendungszweck - Truma DuoControl Gebrauchsanweisung, Einbauanweisung

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DuoControl

Verwendungszweck

DuoControl ist eine Sicherheits-Gasdruck-Regelanlage mit
automatischer Umschaltung für den Anschluss an zwei Gas-
flaschen für Caravans und Motorcaravans. Die Gasdruck-Re-
gelanlage gewährleistet einen gleichmäßigen Ausgangsdruck
von 30 mbar oder 50 mbar (je nach Variante) bei einem zuläs-
sigen Eingangsdruck von 0,6 – 16 bar.
Für den Anschluss der Gasflaschen an die Gasdruck-Regelan-
lage sind zwei Hochdruck-Schläuche erforderlich. Die hierfür
notwendigen Hochdruck-Schläuche bietet Truma in den gän-
gigsten Anschlussvarianten für europäische Gasflaschen an
(siehe Seite 66).
Obwohl nicht immer zwingend vorgeschrieben, emp-
fiehlt Truma immer Hochdruck-Schläuche mit einer
Schlauchbruchsicherung (SBS) zu verwenden.
Die Verwendung der Gasdruck-Regelanlage in geschlossenen
Räumen (Haushalt, Mobilheimen) auf Seewasserbooten oder
in EX-Zone 0 (z. B. Tankwagen) ist nicht zulässig.
DuoControl ist in Deutschland für gewerblich genutzte Fahr-
zeuge (nach BGV D 34) nicht einsetzbar.
Die Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen
spätestens 10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre)
nach Herstellungsdatum gegen neue ausgewechselt werden.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich.
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Hinweise zum Betrieb der Gasanlage während der Fahrt:
Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß der Heiz-
geräterichtlinie 2001/56/EG mit den Ergänzungen 2004/78/EG
und 2006/119/EG für den Betrieb einer Flüssiggasheizung
während der Fahrt, eine Sicherheitsabsperreinrichtung vorge-
sehen werden, welche bei einem Unfall verhindert, dass unge-
wollt Gas austreten kann.
Für diesen Zweck, liefert Truma die Gasdruck-Regelanlage
DuoControl auch in einer Ausführung mit integriertem Crash-
sensor (CS). Dieser erfüllt in Verbindung mit Hochdruck-Gas-
schläuchen mit integrierter Schlauchbruchsicherung (SBS) alle
relevanten Normen, Vorschriften und Richtlinien und erlaubt
somit den europaweiten Betrieb der Gasanlage, auch während
der Fahrt.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
zur Sicherheit ebenfalls eine Sicherheitseinrichtung.
Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschrän-
kungen und DuoControl kann auch für den Betrieb der Gasan-
lage während der Fahrt genutzt werden*.
Die beiliegenden Aufkleber (Gasflaschen schließen während
der Fahrt) finden hier keine Anwendung.
*Ausnahme für Frankreich:
In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt,
nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem
01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Betrieb der
Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung mit einer
Sicherheitsabsperreinrichtung nicht zulässig.
Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation angeschlos-
sen sind, müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen
versehen werden. Angeschlossene Gasflaschen gelten als Be-
triebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß
Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e).

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