Die in diesem Handbuch dargestellten Maschinenmodelle sind an verschiedenen Standorten weltweit einsetzbar. An
Länder der EU verkaufte und ausgeführte Maschinen sind mit dem CE- Gütezeichen zu kennzeichnen und
unterliegen entsprechend den diversen Richtlinien.
In solchen Fällen ist zu bescheinigen, dass die
Konstruktionsspezifikation der Maschine den EG- Richtlinien entspricht. Modifikationen an Teilen der Maschine sind
ausdrücklich untersagt und lassen die CE- Bescheinigung und Kennzeichnung ungültig werden. Nachstehenderfolgt
eine Erklärung zur Konformität:
MUSTER