44
Leitung
_
Wiederaufnehmen ?
Trennen ?
Annehmen
Gehaltenes Gespräch wieder aufnehmen:
Die entsprechende Leitungstaste drücken. Das Gespräch wird wieder aufge-
nommen.
,
Anruf Haltestatus beibehalten
Sie können, nachdem Sie ein Gespräch auf „Halten" gesetzt haben, den Hörer
auflegen und dann entscheiden, ob Sie das Gespräch wieder aufnehmen oder
trennen wollen.
Voraussetzung: Sie haben ein Gespräch auf „Halten" gesetzt und den Hörer
aufgelegt oder im Freisprechmodus die Lautsprechertaste gedrückt.
Es erfolgt unmittelbar ein Wiederanruf und am Display erscheint ein Pop-Up-
Menü:
Auswählen und bestätigen, um die gehaltene Verbindung im Freisprechmodus
l
wieder aufzunehmen.
bzw.
Auswählen und bestätigen, um die gehaltene Verbindung zu trennen.
f
Haben Sie „Halten und Auflegen" eingeschaltet (
Gespräch eine eingestellte Zeit gehalten (
Wiederanruf die Aufforderung, das Gespräch aufzunehmen oder zu tren-
nen, angezeigt wird. Sie können aber vor Ablauf der Zeit das Gespräch
über das Kontextmenü wieder aufnehmen oder trennen.
Diese Funktion kann bei MultiLine-Telefonen nicht verwendet werden.
Zweitanruf (Anklopfen)
Während Sie telefonieren, können Sie einen zweiten eingehenden Anruf anneh-
men. Der Anrufer hört das Freizeichen, bei Ihnen wird in Form eines Signaltons
„angeklopft" und im Display erscheint eine Glocke, daneben wird gegebenen-
falls die Rufnummer des Anrufers eingeblendet.
Sie können den Zweitanruf ignorieren oder annehmen. Nehmen Sie den Zweit-
anruf entgegen, können Sie das erste Gespräch zuvor beenden, aber auch auf
„Halten" legen und später weiterführen.
Den Zweitanruf oder den Signalton können Sie auch verhindern (
Zweitanruf annehmen
Voraussetzung: Sie führen ein Gespräch und die Funktion „Zweitanruf" wurde
erlaubt (
Seite 117).
Auswählen und bestätigen.
l
Sie können mit dem zweiten Teilnehmer sprechen.
Die Verbindung zum ersten Teilnehmer wird gehalten.
Während des Gespräches mit dem zweiten Anrufer stehen Ihnen weitere Funk-
tionen zur Verfügung:
• Makeln (siehe
• Übergabe durchführen (siehe
• Konferenz (siehe
• Übergabe v. Melden (siehe
Seite 41),
Seite 43),
Seite 41),
Seite 46),
Telefonieren
Seite 114) wird das
Seite 113), bevor mit einem
Seite 117).