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13.2
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Reisemobil - 06/02-2 - PSL-0000-02DE
Amtliche Prüfungen
An Reisemobilen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind,
muss gemäß § 29 StVZO alle 2 Jahre eine amtliche Hauptuntersuchung (HU)
("TÜV", "DEKRA") durchgeführt werden.
An Reisemobilen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind,
muss alle 2 Jahre eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden. Auf
jeden Fall die Prüfplakette am vorderen Nummernschild beachten.
Für andere Länder gelten die dort gültigen Bestimmungen.
Alle 2 Jahre muss eine autorisierte Fachwerkstatt die Gasanlage prüfen. Dies
gilt auch für nicht angemeldete Fahrzeuge. Änderungen an der Gasanlage
müssen sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft werden. Die auto-
risierte Fachwerkstatt bescheinigt die Prüfung und den ordnungsgemäßen
Zustand in einer Gas-Prüfbescheinigung. Die Gasprüfplakette wird am Heck
des Fahrzeugs in der Nähe des Kennzeichens angebracht.
Inspektionsarbeiten
Wie jedes technische Gerät muss das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen
untersucht werden.
Diese Inspektionsarbeiten muss Fachpersonal ausführen.
Im Inspektionsnachweis für den Wohnaufbau in dieser Bedienungsanleitung
bestätigt Ihr PÖSSL-Händler die durchgeführten Arbeiten.
Die Inspektionsarbeiten für das Fahrgestell im Kundendienstheft des Fahrge-
stell-Herstellers bestätigen lassen.
Die im Inspektionsnachweis aufgeführten Inspektionen beachten und in
den vorgeschriebenen Intervallen durchführen lassen. So bleibt der Wert
des Fahrzeugs erhalten.
Der Inspektionsnachweis gilt zugleich als Nachweis bei eventuell auftre-
tenden Schäden und Garantiefällen.
Wartungsarbeiten
Wie jedes technische Gerät benötigt das Fahrzeug Wartung. Der Umfang und
die Häufigkeit der Wartungsarbeiten richten sich nach unterschiedlichen
Betriebs- und Einsatzbedingungen. Bei erschwerten Betriebsbedingungen
das Fahrzeug häufiger warten lassen.
Das Basisfahrzeug und die Einbaugeräte in den Intervallen warten lassen, die
in den jeweiligen Bedienungsanleitungen angegeben sind.
Auswechseln von Glühlampen und Leuchtstoffröhren
Glühlampen und Leuchtenträger können sehr heiß sein. Daher vor dem
Glühlampenwechsel die Leuchte abkühlen lassen.
Glühlampen für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Keine Glühlampe verwenden, die heruntergefallen ist oder Kratzer im
Glas aufweist. Die Glühlampe könnte platzen.
Leuchten können sehr heiß werden. Wenn die Leuchte eingeschaltet ist,
muss der Sicherheitsabstand zu brennbaren Gegenständen immer
30 cm betragen. Brandgefahr!
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